Kreis Mettmann. .
Der Kreis Mettmann ist spätestens ab Weiberfastnacht am 12. Februar und bis zum Aschermittwoch am 18. Februar wieder einmal fest in der Hand der Karnevalisten. Auch in der diesjährigen Karnevalszeit führt die symbolische Schlüsselübergabe in den Rathäusern zur zeitlich beschränkten Geltung des „Narrenrechts“.
Alkohol und Drogen
Nur, die Kombination (Alkohol, Drogen und das Fahren von Fahrzeugen) fällt definitiv nicht unter den „närrischen Ausnahmezustand“, betont die Kreispolizeibehörde.
Die Polizei des Kreises Mettmann wird auch in diesem Jahr, in der heißen Phase der so genannten fünften Jahreszeit, wieder verstärkt Alkohol- und Drogenkontrollen durchführen. Sämtliche Polizeidienststellen werden sich an diesen Maßnahmen rund um die Uhr beteiligen. Die Wahrscheinlichkeit für Verkehrsteilnehmer, in eine polizeiliche Kontrolle zu geraten, ist damit im gesamten Kreisgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit sehr hoch.
Auch der Restalkohol „am Tag danach“ birgt leider immer wieder unterschätzte Gefahren für Verkehrsteilnehmer und steht deshalb ebenfalls im Fokus der kontrollierenden Beamtinnen und Beamten. Trotz aller früheren Hinweise, auf erhöhte Kontrolltätigkeit der Polizei in den närrischen Tagen, zeigten die Ergebnisse polizeilicher Verkehrsüberwachungen in den vergangenen Jahren nämlich leider immer wieder, dass es dennoch den einen oder anderen Unvernünftigen gab, der die Warnungen nicht ernst nahm und weder Gefahrenbewusstsein, noch ausreichend Verantwortungsgefühl entwickelte - gute Gründe für die Polizei, um auch in diesem Jahr intensiv zu kontrollieren.
Appell des Landrates
Landrat Thomas Hendele, Behördenleiter der Polizei im Kreis Mettmann, appelliert deshalb auch in diesem Jahr an die Närrinen und Narren: „Verzichten Sie nach genossenem Alkohol auf die Nutzung ihres Fahrzeugs und steigen sie auf öffentliche Verkehrsmittel oder Taxen um, denn die Erfahrung des Führerscheinverlustes ist eine schlechte Erinnerung an einen hoffentlich fröhlichen Karneval 2015 im Kreis Mettmann !“