Heiligenhaus / Kreis Mettmann. . Gastronomen, aber auch Markthändler, müssen laut einer neuen EU-Verordnung auf allergene Zutaten in Lebensmitteln hinweisen. Der Kreis kontrolliert.

Ein falscher Bissen – und für Allergiker können die Folgen gravierend sein. Bis zu Erstickungsanfällen, die eiligst einen Notarzt auf den Plan rufen. Mit Lebensmittel-Allergien ist nicht zu spaßen – und Betroffene wollen zuverlässig darüber informiert sein, was sie einkaufen oder sich im Restaurant servieren lassen.

Die Europäische Union reagierte mit einer Verordnung zu einer erweiterten Kennzeichnungspflicht, die nun auch potenziell allergene Lebensmittel umfasst. „Die Verordnung gilt“, bestätigt Daniela Hitzemann. Es stimme nicht, so die Pressesprecherin des Kreises Mettmann, dass die neue Regelung für Gastronomen – und alle die professionell mit Lebensmitteln zu tun haben – noch nicht in gültiges deutsches Recht umgesetzt sei: „Die Betriebe können es nicht auf die lange Bank schieben.“

Heißt das nun, alle Restaurant-Betreiber müssen schnellstmöglich neue Speisekarten drucken – mit viel (nicht zu) klein gedruckten Fußnoten oder Anmerkungen zu den Allergenen? Nein, heißt es nicht. Die Sprecherin des Kreises kündigt zwar Kontrollen – aber zugleich auch Kulanz an.

3624 Betriebskontrollen im Jahr

Zehn Lebensmittelkontrolleure und eine Kontroll-Assistentin sind im Kreis Mettmann unterwegs. Im Jahr 2013 (dem des aktuellsten vorliegenden Jahresberichtes, ausführlich nachzulesen auf der Homepage des Kreises) leisteten sie 3624 Betriebskontrollen.

Ob die neue EU-Verordnung an der kulinarischen Basis auch eingehalten wird, bestätigt Daniela Hitzemann, „das wird jetzt mit überprüft“. Generell gelte: die meisten Verstöße, die den Kontrolleuren auffallen, betreffen die Kennzeichnungspflicht. „Es gibt wenige dramatische Verstöße.“

Von Laktose bis Tintenfisch

Die häufigsten Allergie-Auslöser unter den Lebensmitteln sind glutenhaltige Getreide (wie Weizen, Roggen, Gerste) Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch (vor allem Laktose) Schalenfrüchte (Mandeln, Nüsse und Pistazien), Sellerie, Senf, Sesam, Weichtiere (Muscheln, Schnecken und Tintenfische) sowie Süßlupinen.

Die Kennzeichnung der Hauptallergen ist seit dem 13. Dezember 2014 auch für lose Ware verpflichtend. Vom Bäcker bis zum Sternekoch muss jeder, der beruflich Lebensmittel anbietet die bis zu 14 häufigsten Allergene angeben.

Es werde in den nächsten Wochen aber auch keine „Sonderaktionen“ geben, so die Pressesprecherin. „Mit eher beratendem Charakter“ werde die Behörde auf die neuen Pflichten hinweisen. Bei fertig verpackten Lebensmitteln sei die Frage nach Allergenen auf den Aufdrucken der Kartons, Gläser oder Dosen beantwortet. Markthändler, so Hitzemann, könnten dagegen dazulernen müssen.

Und Gastronomen haben die Wahl: Sie schulen ihre Service-Mitarbeiter, damit sie auch jede Frage eines Gastes nach für ihn gefährlichen Zutaten beantworten können. Profi-Küchen führen ja detaillierte Zutatenbücher, die aber nicht öffentlich ausliegen. Die Alternativen sind entsprechend erweiterte Speisekarten – oder, die dezentere Alternative: eine Extra-Karte. Angesichts der Vielzahl möglicher Allergene ist auch die schnell gefüllt.