Hattingen. Bis spätestens September brauchen Berufsfahrer, die Wagen über 3,5 Tonnen lenken, einen Auffrischungskurs. Die Hattinger Speditionen haben sich gut auf die Gesetzes-Novelle vorbereitet und finden den verordneten Auffrischungskurs sinnvoll.

Bald ist Stichtag: Alle fünf Jahre müssen Lkw-Fahrer, die gewerbliche Fahrzeuge über 3,5 Tonnen bewegen, eine 35-stündige Fortbildung machen. Ansonsten dürfen sie Ware oder Personen für geschäftliche Zwecke nicht mehr transportieren. Im September läuft die Frist ab. Die Hattinger Speditionen haben sich jedoch gut darauf vorbereitet.

Das Berufsfahrer-Qualifikationsgesetz hat das Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Umweltschutz durch zusätzliche Qualifizierungen zu verbessern, so das Bundesamt für Güterverkehr. Auch die Hattinger Speditionen finden den verordneten Auffrischungskurs sinnvoll. „Es geht nicht, dass der Führerschein von Mitarbeitern 30 Jahre zurückliegt, und sie über neue Technik und Methoden nicht auf dem Laufenden gehalten werden“, meint Martin Vogt, Geschäftsleiter des gleichnamigen Unternehmens.

Lkw-Fahrer lernen samstags

Seit rund eineinhalb Jahren bereitet sich die Spedition Kerkemeier auf den Stichtag vor. „Wir haben viel Arbeit und Energie dafür investiert“, so Geschäftsführer Holger Kost. „Die notwendigen 35 Stunden haben wir auf mehrere Samstage verteilt. Dann kommen gebuchte Trainer in unseren Schulungsraum und bilden unsere Mitarbeiter aus.“ Bei der Spedition Kerkemeier betrifft es rund 70 Lkw-Fahrer. „Wir haben zusätzlich noch Fahrer von benachbarten Unternehmen an unseren Kursen teilnehmen lassen“, so Holger Kost.

Die Lkw-Fahrer lernen zum Beispiel, wie sie Ladung richtig sichern, wie ein digitaler Tachometer funktioniert oder wie sie Sprit sparend fahren. Holger Kost findet das Gesetz richtig. „Wir behalten unsere Qualität bei, und alle anderen müssen sich jetzt auch daran halten“, sagt er. Die Spedition Kerkemeier bietet auch Groß- und Schwertransporte an. „Wenn ein Mann ein Fahrzeug mit 40 Tonnen Gewicht lenkt, sollte er genau wissen, was er tut.“

Von dem Gesetz profitieren die örtlichen Fahrschulen. „Es sind eine ganze Menge Lkw-Fahrer zu unseren Kursen gekommen“, freut sich Fahrlehrer Michael Nippus. „Jeden Samstag sitzen bei uns zwischen sechs und 15 Teilnehmer.“

Die Industrie und Handelskammer (IHK) Mittleres Ruhrgebiet erklärt: Kraftfahrer, die keine staatlich anerkannte Ausbildung zum Berufskraftfahrer haben, müssen seit dem 10. September 2009 zusätzlich bei einer speziellen, anerkannten Fahrschule eine 140-stündige beschleunigte Grundqualifikation erwerben und bei der IHK eine Prüfung ablegen. Sonst dürfen sie kein Fahrzeug von mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren.

Wer sich allerdings für einen Wohnungsumzug einen Lastwagen mietet, für den gibt es auch zukünftig keine Probleme. Für den privaten Gebrauch von Lkw ändert sich nichts.