Hattingen. Seit 2013 war die Genehmigung nicht rechtens. Missverständliche Formulierung im Ladenöffnungsgesetz NRW mit Runderlass präzisiert. Händler bedauern.

Verkaufsoffener Feiertag, 3. Oktober, in der Innenstadt adé: Nach 17 Jahren ist Schluss. Dabei war er eine Erfolgsgeschichte und sollte am heutigen Donnerstag – wie drei weitere verkaufsoffenen Sonntage – durch den Rat gehen. Aber seit 2013 ist die Genehmigung nicht rechtens – und die Öffnung nur einem „Missverständnis“ beim Lesen des Ladenöffnungsgesetzes NRW geschuldet.

In § 6 steht: „Von der Freigabe der Tage nach Absatz 1 und 4 sind ausgenommen: 1. die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NW, 2. Ostersonntag, 3. Pfingstsonntag, 4. zwei Adventssonntage, 5. der 1. und 2. Weihnachtstag und 6. der 1. Mai, der 3. Oktober und der 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Sonntag fällt.“ Die Einschränkung im letzten Halbsatz, so präzisiert das Wirtschaftsministerium jetzt im Runderlass, „bezieht sich ausschließlich auf den 24. Dezember. Eine Freigabe für den 1. Mai oder 3. Oktober ist immer unzulässig“. Der 3. Oktober sei im Gesetz von 2006, also vor der Novellierung, nicht genannt gewesen, sagt Peter Scholz, der den Runderlass zeichnete. Verfasst wurde er nach einem Hinweis, der eine andere Stadt betrifft. „Wir wusste bis zur WAZ-Anfrage nichts vom verkaufsoffenen 3. Oktober in Hattingen“, so Scholz.. Denn: Die Kommunen genehmigen diese Tage. Eine Strafe droht indes nicht.

Von einer „Schädigung des Handels“ spricht Reschop-Carré-Centermanager Jörg Waldrich: „Es war der erfolgreichste Tag hier, mit dem wir als relativ kleine Stadt die Chance hatten, über die Grenzen Hattingens hinaus zu glänzen. Die Politik verhindert Umsätze“. Politik betone, so auch Hattingen- Marketing-Geschäftsführer Georg Hartmann, den Einzelhandel angesichts des Internethandels stärken zu wollen. Das spüre man hier nicht. Als „ertragreichsten Tag“ nennt Hans-Peter Schuffert vom Flash-Foto-Technik & Studio den 3. Oktober. „Er war ein Alleinstellungsmerkmal.“ Markus Lesmeister betont: „Viele Stammkunden von auswärts haben den Tag fest im Kalender.“ Enttäuscht ist Gabi Haupt, die mit einer Modenschau aufwartete: „Das ist unser umsatzstärkster Tag.“ Einzelhandelsverbandsvorsitzender Peter Blome ist „erschüttert“, dass es dem „supererfolgreichen Tag“ an den Kragen geht. Aber: „Wir müssen das zähneknirschend akzeptieren.“

Das aber will Hartmann nicht: Er sucht gerade die Kontaktdaten der anderen NRW-Kommunen heraus, die am 3. Oktober geöffnet hatten, um sich abzusprechen, eventuell gemeinschaftlich zu beschweren: „Das sind Oelde, Dorsten, Burg-Steinfurt, Issum, Sonsbeck, Nordkirchen, Gemeinde Möhnesee“. Mit den Mitgliedern des Arbeitskreises Innenstadt erörtert er am 30. Oktober das Thema. Kurzfristig könnte entschieden werden, den 4. Oktober 2015 als verkaufsoffenen Sonntag zu beantragen. „Es bricht keine Welt zusammen. Aber es ist schade.“