. 67-Jähriger erstach im Juli einen 55-Jährigen. Staatsanwaltschaft stellte Verfahren bereits ein.

Zu einer Auseinandersetzung mit tödlichem Ausgang kam es am Montag, 14. Juli, in einer Wohnung an der Oststraße, wie die Polizei erst jetzt auf WAZ-Nachfrage bestätigte. Staatsanwalt Joachim Lichting­hagen erklärt, warum das Verfahren gegen den Täter eingestellt wurde.

Der 67-Jährige Hattinger hatte am Tat-Tag in seiner Wohnung an der Oststraße Besuch von einem 55-Jährigen. „Beide Männer waren erheblich alkoholisiert“, erläutert Lichtinghagen die Begleitumstände. Es kam zu einer Auseinandersetzung. In deren Folge, so gab es der Beschuldigte zu Protokoll, griff der Besucher den 67-Jährigen an. Der wehrte sich mit einem einzelnen Messerstich.

Das Messer drang in die Brust des Besuchers ein und verletzte ihn tödlich. Weil er selbst kein Telefon besaß, bat der Hattinger einen Nachbarn Polizei und Notarzt zu alarmieren. Als die Rettungskräfte eintrafen, konnten sie nur noch den Tod des 55-Jährigen feststellen.

Der 67-Jährige hatte am Tatort bis zum Eintreffen der Polizei gewartet und war vorläufig festgenommen worden. „Schon am nächsten Tag habe ich aber seine Entlassung angeordnet“, sagt der Staatsanwalt. Auch das Verfahren gegen den Mann wurde eingestellt. Der Grund: „Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass er nicht in Notwehr gehandelt hatte“, begründet Lichtinghagen.

Die Staatsanwaltschaft habe während der Ermittlungen keinerlei Hinweise darauf erhalten, dass es sich um ein vorsätzliches Tötungsdelikt gehandelt haben könnte – deshalb gehe man von Notwehr aus. Ergeben sich keine anderslautenden Hinweise, bleibt das Verfahren eingestellt.