Hattingen. Doch die bisherigen Forschungen um die Hattinger Ordensgründerin reichen nicht aus. Das Bistum Essen sieht im kirchenrechtlichen Verfahren wenig Chancen.

„Tragt mit ungebrochenem Mut die Flamme der göttlichen Liebe zu allen Menschen, mit denen euch euer Beruf zusammenführt.“

Diesen Leitspruch lebte die Hattingerin Theresia Albers, die ihre Lebensaufgabe darin sah, minder begabten Mädchen Heimat- und Ausbildungsstätten zu geben. Lange bevor es staatliche Fürsorgen gab, kümmerte sie sich im Raum Hattingen intensiv um geistig behinderte Kinder und Jugendliche, gründete Bildungs­einrichtungen und Heime für alte und behinderte Menschen.

Um das Lebenswerk der Ordensbegründerin der „Caritasschwestern vom Göttlichen Kinderfreund“ dauerhaft zu sichern, werden die Einrichtungen heute von der Theresia-Albers-Stiftung verwaltet. Hierzu gehören auch das Altenheim St. Josef und das Haus Theresia in Bredenscheid. Zudem gibt es in Hattingen seit vielen Jahren Bestrebungen, Theresia Albers für ihre selbstlosen, lebenslangen Verdienste seligzusprechen. Gab, denn sie reichen nicht aus, wie sich jetzt herausgestellt hat.

„Vorerst“, sagt dazu Meinolf Roth, Geschäftsführer der Stiftung. „Wir erforschen seit langem das Leben und Wirken unserer Namensgeberin. Seligsprechungs-Prozesse sind aber langwierig und heute wird kritischer damit umgegangen, als zu Zeiten von Papst Johannes Paul II.. Es gibt zwar inzwischen zahlreiche Publikationen über Theresia Albers, aber für eine Seligsprechung haben wir noch nicht genug zusammen.“

Kirchenrechtliche Verfahren

Bei einer Seligsprechung erklärt der Papst, dass ein Verstorbener als Seliger bezeichnet und öffentlich verehrt werden darf. „Voraussetzung für eine Seligsprechung sind entweder das Martyrium oder ein heroischer Tugendgrad und der Nachweis eines naturwissenschaftlich nicht zu erklärendem Wunder“, so Roth. Hier seien die Bemühungen zur Seligsprechung Theresia Albers’ bisher auch gescheitert.

Ulrich Lothar, von der Bischöflichen Pressestelle Essen dazu: „Das sind jahrelange kirchenrechtliche Verfahren mittels Prüfung eigens dafür eingesetzter Anwälte in Rom. Der Selige muss nicht nur im Leben Zeichen gesetzt haben, sondern über den Ursprung hinaus Strahlkraft besitzen.“ Winfried Langendonk von der Gemeinde Peter & Paul vermutet indes: „Es waren wohl finanzielle Gründe, weswegen die Bemühungen gestoppt wurden – das Bistum verspricht sich nicht viel davon.“ Laut dem Bistum in Essen seien die Kosten ausdrücklich nicht der entscheidende Faktor gewesen.

Meinolf Roth will „dran bleiben“ an der Forschung um Theresia Albers, damit man die Hattinger Persönlichkeit „vielleicht irgendwann doch unter dem Aspekt einer Seligen betrachten kann.“ Vor allem aber gehe es darum, „diese wichtige Frau und ihre Verdienste breit bekannt zu machen.“