Hattingen. . Mit einer zur Bewährung ausgesetzten einjährigen Haftstrafe und 1000 Euro Geldstrafe ahndet das Amtsgericht einen „bizarren Fall“ schwerer Körperverletzung. Keiner der beiden jungen Angeklagten war vorbestraft. Ihr 20-jähriges Opfer erlitt eine Nasenfraktur und Schnittwunden.
Wegen schwerer Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung wurde ein 25-Jähriger vom Amtsgericht zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte saß gemeinsam mit einem weiteren 24-jährigen Beschuldigten auf der Anklagebank. Das Verfahren gegen Letzteren wurde gegen eine Zahlung von 600 Euro jedoch vorläufig eingestellt.
Den beiden wurde vorgeworfen am 16. Mai 2013 gegen 0.20 Uhr mit zwei Freunden zur Wohnung des Geschädigten (20) an der Heggerstraße gefahren zu sein. Dort habe der Angeklagte (25) zunächst mit einem Hammer die gläserne Haustür eingeschlagen, anschließend verschaffte er sich gewaltsam Zutritt zur Wohnung des Opfers. Ohne ein Wort zu sagen, soll der Beschuldigte dem Hattinger Opfer mehrmals mit den Fäusten ins Gesicht geschlagen und ihm dabei eine Nasenfraktur zugefügt haben.
Auslöser für den nächtlichen Besuch sei ein Verhältnis gewesen, dass der Geschädigte seinerzeit mit der damaligen Freundin des Jüngeren der beiden Angeklagten führte. „Wir sind ohne Vorsatz zu ihm gefahren. Wir wollten nur mit ihm reden“, gab der 24-jährige Koch-Azubi vor Gericht an. Warum die Situation anschließend derart eskalierte, blieb unklar.
Der Geschädigte erlitt bei dem Überfall zudem Schnittwunden an den Füßen, weil er barfuß durch die Scherben der zertrümmerten Haustür lief. Schwerwiegender seien allerdings die psychischen Belastungen. „Es war schwer zu verkraften. Ich kann seitdem nicht mehr ohne Licht schlafen.“
Der ältere Angeklagte zeigte Reue und entschuldigte sich beim Opfer. Die Staatsanwaltschaft forderte dennoch eine einjährige Haftstrafe auf Bewährung plus eine Geldstraße von 1000 Euro. Der Vorsitzende Richter Johannes Kimmeskamp folgte der Forderung. In seiner Urteilsbegründung bezeichnete er den Fall als bizarr – keiner der Angeklagten sei vorbestraft. „Was bleibt ist eine hohe kriminelle Energie. Eine Geldstrafe kommt nicht in Frage.“ Die Körperverletzung sei die eine Sache, „dass man aber in seiner eigenen Wohnung überfallen wird, setzt dem Ganzen die Krone auf“.