Hattingen. . Rechnungsprüfung kritisiert: Vergaberechtlich nicht korrekt. Nach WAZ-Bericht über unzufriedene Grundschule, die den Anbieter gewechselt hat, kamen alle Einrichtungen auf den Prüfstand

Das wichtigste Kriterium für Kinder und Jugendliche, die mittags in Kita oder Schule Essen bekommen, ist vermutlich: „Hauptsache lecker“. Für Erwachsene sollten Aspekte einer gesunden, ausgewogenen Ernährung hinzukommen. Nicht nur der Koch kann bei der Zubereitung patzen, sondern offensichtlich auch die Stadt bei der Vergabe an den Lieferanten, die zumindest für die Rechnungsprüfung rechtlich nicht korrekt abläuft. Sie nahm einen WAZ-Bericht über die Schulverpflegung zum Anlass für eine umfassende Prüfung.

Mengenrabatt ausgehandelt

Die Grundschule Holthausen, unzufrieden mit Aufgewärmtem aus dem Konvektomaten, hatte zu Meyer Menü gewechselt und war hochzufrieden. Alle anderen Kitas und Grundschulen bekommen weiter die in Holthausen geschmähte Kost, wofür im Haushaltsjahr 2012 dann 97 500 Euro überwiesen wurden. Seit 2005 wurde nach und nach Übermittagsbetreuung eingeführt. 2007 – damals wurden fünf Kitas und drei Grundschulen beliefert – wurde ein Mengenrabatt bei mehr als 75 000 Euro Umsatz ausgehandelt.

Als örtlicher Träger für Übermittagsbetreuung, Ganztagsschule und außerunterrichtliches Angebot sei die Stadt auch für die Verpflegung zuständig. Die Aufgabe hat sie „zum größten Teil auf Dritte übertragen“ – ohne Ausschreibungsverfahren. Andere Städte wie Essen oder Münster, heißt es in der Vorlage für den Rechnungsprüfungsausschuss, der am Mittwoch dieser Woche im Großen Rathaussitzungssaal tagt (17 Uhr), würden die Leistungen seit Jahren ausschreiben.

Laut Fachbereich 51 der Stadt werden die Kosten für die Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Offenen Ganztagsgrundschulen in städtischer Trägerschaft in voller Höhe von den Eltern getragen. „Hierdurch entstehen der Stadt keine Kosten.“

Außerdem geht es Fachbereichsleiterin Iris Michallek, die die Stellungnahme zum Prüfungsbericht abgegeben hat, „nicht um den preiswertesten Anbieter, sondern auch um Herstellungsverfahren und Qualität des Essens. Bevor ein Anbieter einen Auftrag bekommt, findet jeweils ein Probeessen statt.“

Nicht das Essen, aber das Verfahren der Verpflegung wurde an allen städtischen Kitas und Grundschulen geprüft. Kita-Eltern zahlen 35 Euro im Monat, Mütter und Väter von Grundschulkindern 45, wovon zehn auf eine Hauswirtschaftskraft entfallen. Insgesamt fallen 1000 Essen an. Individuell abgerechnet wird an den weiterführenden Schulen, wo die Kinder und Jugendlichen auch nur an einzelnen Tagen essen können.

Ob das Essen ebenso vielfältig ist wie die Verpflegungssysteme, darüber schweigt sich der Bericht aus. Es gibt Catering, Warmverpflegung. Was serviert wird, wurde in Großküchen gekocht und bis zur Abgabe heiß gehalten. Tiefgekühltes, das vor Ort erhitzt wird, und Mischküchen, wo Geliefertes vor Ort mit Frischem aufgepeppt wird.