Hattingen. 1200 Euro wegen gefährlicher Körperverletzung.
Weil er einen 79-jährigen Hattinger mit seinem Auto in einer Kreuzungsmündung angefahren hatte, muss ein 44-Jähriger aus Velbert nun 1200 Euro an den Geschädigten zahlen. Der Unfall ereignete sich am 3. April an der Kreuzung Blankensteiner-/Feldstraße. Der Angeklagte Robert M. sei nach rechts in die Feldstraße eingebogen, als Armin F. diese gerade überquerte.
Vor Gericht gab Robert M. an, den Geschädigten übersehen zu haben, weil er von der tiefstehenden Sonne geblendet wurde. Armin F. erlitt bei dem Zusammenprall erhebliche Knieverletzungen. Seit dem Unfall sei er auf eine Gehhilfe angewiesen. Auch zur Verhandlung im Amtsgericht Hattingen erschien er mit einem Rollator. „Ich lag zehn Wochen im Krankenhaus und werde wohl demnächst ein weiteres Mal operiert“, so der Rentner. Zudem habe er ständig sehr starke Schmerzen. Der Unfallverursacher zeigte indes Reue und bekundete vor Gericht sein Bedauern über den Unfall und dessen Folgen. „Ich war auf einmal geblendet und konnte ihn einfach nicht sehen“, so Robert M. Die Polizeibeamten, die den Unfall damals aufnahmen, bestätigten, dass die tiefstehende Sonne tatsächlich eine erhebliche Beeinträchtigung darstellte. Zudem wurde festgestellt, dass der Angeklagte auch nicht zu schnell in die Kurve eingebogen sei.
Weil der 44-Jährige alle Vorwürfe einräumte und auch sonst keine Vorstrafen hat, forderte die Staatsanwaltschaft 60 Tagessätze à 20 Euro. Der Vorsitzende Richter Johannes Kimmeskamp folgte zwar der Forderung nach dem Betrag, wies aber an, dass der Angeklagte dem geschädigten die Summe in 50-Euro-Raten über 24 Monate zu zahlen habe.