Hattingen. . Gericht verurteilt Hattinger zu 300 Euro Geldstrafe, weil er den Ring in einem Pfandhaus versetzte
Weil ein 31-jähriger Hattinger einen gefundenen Goldring für 125 Euro an ein Pfandhaus versetzte, wurde er vom Amtsgericht zu 30 Tagessätzen je zehn Euro verurteilt. Zunächst saß der Angeklagte B. mit zwei weiteren Personen (27 und 35) wegen dem Vorwurf der gemeinschaftlichen Unterschlagung auf der Anklagebank. Das Trio soll den Goldring am 25. Februar 2013 auf einem Spielplatz in der Nähe der Straße Schreys Gasse gefunden haben. Anstatt ihn in einem Fundbüro abzugeben, ließ der 31-Jährige den Ring in einem Hattinger Pfandhaus schätzen. Dort habe er angegeben, das Schmuckstück gehöre seiner Großmutter. Im Pfandhaus bestätigte man die Echtheit des goldenen Rings und zahlte 125 Euro aus. Als der Betrug aufflog. wurden die drei Täter noch am selben Tag ermittelt.
Weil B. sich vor Gericht als Haupttäter geständig zeigte und die beiden anderen Angeklagten bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten waren, ließen sich Richter und Staatsanwaltschaft darauf ein, das Verfahren gegen den 27-Jährigen und den 35-Jährigen einzustellen. „Ihnen kommt zugute, dass sie geständig sind und bislang noch nichts auf der Kappe haben“, so der Staatsanwalt zu dem 31-Jährigen. Weil der ausgebildete Dreher über keine größeren finanziellen Mittel verfügt, forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 300 Euro. Der Vorsitzende Richter Johannes Kimmeskamp folgte dem Plädoyer und verhängte die 30 Tagessätze je 10 Euro. „Wer Dinge findet, muss sie ins Fundbüro bringen und darf sie nicht einfach so verkloppen“, belehrte Kimmeskamp den Angeklagten.