Hattingen. Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro.

Das Baden in der Ruhr und auch in allen anderen öffentlich zugänglichen Gewässern in der Region ist verboten. Am Sonntagabend war ein 35 Jahre alter Mann bei der Wasserburg Kemnade tot aus dem Fluss geborgen worden, nachdem er beim Baden plötzlich untergegangen war. Taucher fanden die Leiche in vier Metern Tiefe (wir berichteten).

Bei einem Verstoß könne ein Bußgeld bis zu 1000 Euro drohen. Kon­trollen würden „sporadisch“ erfolgen, zunächst mit mündlichem Hinweis und Aufforderung, das Baden zu beenden, erklärt die Stadt Bochum. Ein Verbotsschild steht an der Unfallstelle zwar nicht, aber es wird nun geprüft, eines aufzustellen.

In der Ruhr herrschen unberechenbare Strömungen. „Jedes fließende Gewässer ist tückisch“, erklärte gestern Torsten Kelle, Bezirksleiter der DLRG Bochum. Auch die DLRG war am Unfallort.

Das Opfer soll im Bereich der so genannten Buhnen untergegangen sein: Quer zur Fließrichtung gebaute dammartige Bollwerke für den Uferschutz. Zwischen den Buhnen können Wirbel entstehen, die einen Schwimmer schnell überfordern können. Neben den Strömungen ist auch die Qualität des Ruhrwassers ein Risiko. Wie Britta Balt vom Ruhrverband sagt, könnten je nach Wetter Keime im Wasser sein: etwa durch von Feldern abfließenden Gewitterregen, Hunde oder Vogelkot. Nicht immer sei das Wasser so sauber, dass es den Baderichtlinien entspräche.

Erst am 19. Juli war in Essen ein 53-jähriger Mann in der Ruhr ertrunken. Und am 7. Juli war ein Junge (8) in Wetter beim Spielen in der Ruhr untergegangen.