Hattingen. Eigentümer wollten es noch einmal wissen und starteten eine Anfrage zum Bau von sieben Häusern an der Winzermarkstraße. Doch der Rückzug folgte schnell.

Er stand schon auf der Tagesordnung für den Stadtentwicklungsausschuss am 20. März 2013: der „Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß Paragraf 12 Baugesetzbuch für die Grundstücke zwischen Winzermarkstraße 49 und 63“. Am Tag der Sitzung war der Vorstoß dann kein Thema mehr, die Vorlage zurückgezogen. Warum, wollte die Ausschussvorsitzende Melanie Witte-Lonsing (SPD) von der Verwaltung wissen. Weil die Antragsteller ihren Antrag am 26. Februar 2013 zurückgezogen haben, erfuhr sie jetzt im Protokoll zur Sitzung.

Neue Häuser an der Winzermarkstraße – da war doch was? Ja, da war was. Die Baugeschichte, sie beginnt 2001. Da legt die CDU Hand an jenes Landschaftsschutzgebiet in der Winzermark. Eigentümer, die im Ortsteil wohnen und an der Winzermarkstraße weitere Grundstücke besitzen, wollen ihre Filetstücke durch Ausweitung der Grenzen im neu zu fassenden Bebauungsplan 140 als Bauland ausgewiesen haben. Eine Reihe von Landschaftsschützern formiert Widerstand. Es kommt zur Gründung der Aktionsgemeinschaft Winzermark. Und die hat Erfolg. 2007 wird der neue Bebauungsplan 140 rechtskräftig. Und endet wie der alte an der vorhandenen Bebauung. Neubau ausgeschlossen. Die Landschaft bleibt erhalten.

Ein Jahr später schon läuten die Eigentümer den zweiten Vorstoß ein. Im März beschließt die CDU Niederbonsfeld, in der viele Bauwillige Mitglied sind, noch einmal anzutreten mit dem Wunsch, beide Hangseiten der Winzermarkstraße zwischen aktueller Bebauung und Liethmann bebauen zu dürfen. Alte Gräben reißen auf. Nachbarn grüßen sich nicht mehr. Aktionsgemeinschaft („Das sind Grundstücksspekulanten“) und Christdemokraten (sie zäunen ihr Eigentum ein) führen einen politischen Grabenkrieg. Im Mai zieht die CDU-Ratsfraktion die Notbremse. Sie will keine Bauhilfe für ihre Parteifreunde leisten und stimmt gegen die Pläne. Die Eigentümer sollen selbst klären, ob sie ihre Wünsche über vorhabenbezogene Bebauungspläne realisieren können, heißt es damals.

Nicht zulässig und nicht angestrebt

Genau das ist jetzt geschehen. „Wir haben es noch einmal versucht“, sagte Ulrich Born, Beisitzer im CDU-Ortsverein Niederwenigern und betroffener Grundstückseigentümer, auf Anfrage der WAZ. „Als klar war, dass es nicht geht, haben wir den Antrag zurückgezogen.“ Da hatte die Bauverwaltung der Stadt ihre Antwort schon formuliert: Die Wohnbebauung an dieser Stelle in die freie Landschaft auszuweiten, sei „nicht zulässig und von der Verwaltung auch nicht angestrebt“.