Hattingen. Fachbereich Ordnung kann flächendeckende Überwachung nicht leisten.
Dienstagabend tanzten viele menschen in den Mai, es wurde gefeiert und getrunken – und sicher auch geraucht, legalerweise nur bis Mitternacht. Denn seit dem 1. Mai, Punkt null Uhr, ist das Rauchen in allen geschlossenen Räumen von Gaststätten verboten. Beim Fachbereich Ordnung der Stadt, das die Einhaltung des neuen Gesetzes überwachen muss, baut man – gezwungenermaßen – auf die Einsicht der Wirte. Denn die Stadt verfügt nicht über das Personal, um die Gesetzestreue präzise überwachen zu können.
Nur bei Beschwerden oder Beschuldigungen der Wirte untereinander würde, so Stadtsprecher Thomas Griesohn-Pflieger, gezielt kontrolliert und eingegriffen. „Eine Kontrolle ist flächendeckend nicht möglich“, räumt er ein. Viel schwerer als die Gaststätten seien allerdings Spielplätze und Schulgelände zu überwachen, auf denen ebenfalls zum Schutz von Kindern und Jugendlichen das Rauchverbot greift.
Bisher gab es jede Menge Ausnahmen und Schlupflöcher, um das Nichtraucherschutzgesetz zu umgehen. Damit soll jetzt endgültig Schluss sein. Die bisherigen Sonderregelungen wie Raucherclubs, Raucherzimmer und Eckkneipen fallen ab heute weg. Wer rauchen will, muss vor die Tür, einzige Ausnahme: Geschlossene Gesellschaften.
Es ist die Pflicht der Wirte, im Eingangsbereich ihrer Gaststätten deutlich sichtbar das bekannte Verbotszeichen „Rauchen verboten“ anzubringen. Gäste, die sich über das neue Gesetz hinwegsetzen und trotzdem rauchen, müssen mit Geldstrafen rechnen. Zwischen 20 und 35 Euro liegt der Betrag, den die Ordnungswächter in Hattingen von einem Raucher einfordern können. Gegen Gastwirte, die das Rauchen in ihren Räumen zulassen, können empfindliche Geldbußen von bis zu 2500 Euro verhängt werden.
14 Tage lang schützt ab dem heutigen Mittwoch eine Schonfrist Raucher und Wirte vor harten Strafen, auffällig gewordene Personen werden allerdings schon jetzt verzeichnet und bei erneuter Auffälligkeit zur Rechenschaft gezogen.