Hattingen. Vorbestrafter 20-Jähriger vor dem Amtsgericht verurteilt. Richter: „Dies ist ihre letzte Chance“.

Zu Beginn herrscht im Gerichtssaal 1 des Amtsgerichts an der Bahnhofstraße reger Andrang. Elf Zeugen sind von Richter Frank Waab geladen worden. Grund: Dem angeklagten Hattinger (20) werden zwei verschiedene Taten zur Last gelegt – Beleidigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt in Tateinheit mit Körperverletzung.

Der 20-jährige Hattinger bringt ­bereits eine dicke Akte mit in die ­Verhandlung: Beleidigung, Diebstahl, Körperverletzung. Die Folge: 100 Sozialstunden, von denen er allerdings bislang nur 20 abgeleistet hat. Also keine besonders guten Voraussetzungen.

Nun soll er im vergangenen Jahr einen Mann beschimpft und ihm den Mittelfinger gezeigt haben. Außerdem soll er bei einer Auseinandersetzung mit der Polizei versucht haben, seinen Freund zu befreien und dabei die Beamten beleidigt und verletzt haben. In beiden Fällen gehen die Versionen des Angeklagten und der Zeugen auseinander. Gerade im zweiten Fall will der Angeklagte die Polizisten nur beschimpft haben. Auch wenn er sich mittlerweile entschuldigt hat.

Der als Zeuge geladene Polizist berichtet von einem aggressiven Verhalten des jungen Mannes. Er sei auf die Beamten zugerannt, nachdem diese seinen Freund wegen einer Beleidigung zur Rede gestellt hätten und ihn anschließend in das Polizeiauto verfrachten wollten. Nur durch die eingetroffene Verstärkung konnte der Angeklagte überwältigt und festgenommen werden.

Am Ende spricht Richter Waab den 20-Jährigen in beiden Fällen schuldig. Allerdings denkt er nicht, dass er seinen Freund tatsächlich befreien wollte. Aufgrund der Reifeverzögerung wird er nach Jugendstrafrecht verurteilt: zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, plus Auflagen. Diese sind unter anderem 180 Stunden gemeinnützige Arbeit und der Besuch des Jobcenters in Hattingen. Richter Waab betont am Ende: „Dies ist ihre letzte Chance.“