. Interessenverband fordert Vergleichsmietensystem. Genossenschaften halten Änderungen für unnötig.

Erst vor wenigen Jahren umfassend neu gestaltet, legt die Bundesregierung erneut Hand an das Mietrecht. Und stößt damit beim Mieterverein auf massive Kritik. Einer der Hauptkritikpunkte: Das Mietrechtsänderungsgesetz, über das am 1. Februar der Bundesrat entscheiden soll, sieht vor, dass die Miete in den ersten drei Monaten einer Baumaßnahme zur energetischen Sanierung nicht mehr gemindert werden kann. Das soll Hindernisse für Vermieter auf dem Weg zur Sanierung abbauen. „Kompletter Blödsinn“, findet Aichard Hoffmann vom Mieterverein Bochum Hattingen.

Schon in Anlagen mit 40 Wohnungen ginge es um Millionenbeträge. „Erfahrungsgemäß mindern nur 10 bis 20 Prozent bei Lärm und Dreck die Miete. Das beeinflusst keine Entscheidung über Millioneninvestitionen“, ist Hoffmann sicher. „Wir brauchen die Gesetzesänderung eigentlich nicht“, bestätigt auch Roland Himmel aus dem Vorstand der Gartenstadt Hüttenau. Die saniert gerade an der Karlstraße einige ihrer Häuser. „Wir regeln das an der Gesetzessituation vorbei im Dialog mit unseren Mietern.“ Ganz offensiv geht die Hattinger Wohnstättengenossenschaft HWG auf ihre Mieter zu. „Wir warten nicht auf eine Kürzung der Miete“, erklärt Vorstand David Wilde: „Wir ermitteln wann die Belastungen sind und gehen proaktiv auf die Mieter zu. Sie müssen dann für den Zeitraum weniger oder gar keine Miete zahlen.“ Deshalb sei die Rechtsänderung für die HWG irrelevant.

Für die Wohnungswirtschaft insgesamt befürwortet Wilde die Änderungen aber. „Der Klimawandel ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und Vermieter müssen immer höhere Standards einhalten und steigende Baukosten tragen. Deshalb ist es ein nachvollziehbares Argument, dem Mieter die Möglichkeit zu nehmen, die Miete dann auch noch zu reduzieren.“

Ein viel größerer Dorn im Auge ist dem Mieterverein dann auch die Klausel des schon geltenden Rechts, nach der der Vermieter elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen darf. „Die 11 Prozent haben wir noch nie wahrgenommen“, beschwichtigt Himmel. Und auch David Wilde erklärt, dass die Zahl utopisch sei. „Das hätte bei der Sanierung in der Südstadt eine Verdoppelung der Monatsmiete oder noch mehr bedeutet“, erklärt er. Nur auf einem angespannten Wohnungsmarkt sei die Umlegung der Kosten in der Form möglich. Und den gibt es in Hattingen nicht.

Deshalb orientieren sich die Genossenschaften am Mietspiegel. Ein Vergleichsmietensystem, dass sich auch der Mieterverein wünscht, der die Abschaffung der Elf-Prozent-Klausel fordert. Wilde erwartet nun, dass in den neuen Mietspiegel, der im Juni erscheinen soll, auch die energetische Sanierung als Kriterium aufgenommen wird.