Hattingen. Verbraucherzentrale empfiehlt, jährlich die Belastungsgrenze bei Zuzahlungen zu prüfen.
Um die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen zu bremsen, müssen sich Versicherte an den Ausgaben für ihre Gesundheit in Form von Zuzahlungen beteiligen. Die Extraposten für Praxisgebühr, Medikamente, Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte, Reha-Maßnahmen und Kuren, Betreuung, Pflege und Krankentransporte können sich vor allem für vorübergehend schwer oder dauerhaft Erkrankte schnell zu einem erklecklichen Betrag summieren. Damit Patienten für den Erhalt ihrer Gesundheit nicht über Gebühr zu Kasse gebeten werden, wurden Höchstgrenzen für Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt.
„Gesetzlich Versicherte sollten rechtzeitig für 2013 und dann jährlich prüfen, ob sie die Belastungsgrenze erreichen und sich von überschüssigen Zuzahlungen befreien lassen“, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW. Die persönliche Belastungsgrenze beträgt zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen und gilt für den gesamten Familienhaushalt bei Ehepaaren, unabhängig davon, ob eine Familienversicherung besteht oder die Person selbst versichert ist. Hierzu zählen auch die Einnahmen familienversicherter Kinder. Nicht verheiratete Paare werden getrennt berücksichtigt. Der persönliche Kostenstopp wird jedes Jahr neu ermittelt.
Versicherte sollten feststellen, wie hoch ihre Zuzahlungen pro Jahr sind. Anhand der Summe sollten sie dann prüfen, ob diese Aufwendungen die festgelegten Freibeträge für das Familieneinkommen übersteigen. Für 2013 sind 4851 Euro für die erste Person und 3234 Euro für eine weitere Person in einem Haushalt als Freibeträge festgelegt.