Hattingen. Nur Nebeneinkünfte ab 12 000 Euro sind anzugeben. Grüne veröffentlichen Einkünfte freiwillig.

Die durch stolze Redehonorare von SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück aufgekommene Diskussion um Nebeneinkünfte der Parlamentarier lenkt den Blick auch auf die heimischen Landtagsabgeordneten. Bislang müssen die Abgeordneten in Düsseldorf erst jährliche Nebeneinkünfte von 12 000 Euro und mehr angeben. Diese Einkünfte werden aber nicht veröffentlicht, sondern der Landtagspräsidentin gemeldet.

Mit Transparenz für die Bürger hat das nichts zu tun. Einzig die Grünen veröffentlichen bisher ihre Nebeneinkünfte bis auf den Cent genau. Es handelt sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung. Die Einkünfte werden jeweils Ende Oktober auf der Internetseite www.gruene-fraktion-nrw.de veröffentlicht.

Verena Schäffer, Landtagsabgeordnete der Grünen, hatte in der vergangenen Legislaturperiode eigenen Angaben zufolge keinerlei Nebeneinkünfte. Wie sieht es aber bei den SPD-Landtagsabgeordneten Prof. Rainer Bovermann, Hubertus Kramer und Thomas Stotko aus? „Der Bürger hat einen Anspruch darauf, alles über die Nebeneinkünfte der Abgeordneten zu erfahren“, meint Ralf Kapschack, der Presse­sprecher der SPD-Fraktion im ­nordrhein- westfälischen Landtag.

Eine Kommission des Landtags, die am 23. Oktober tagt, werde sich mit einer möglichen Neuregelung befassen. „Wir sind natürlich bereit, im Rahmen der Parlamentskommission die bisherigen Regeln für die Nebeneinkünfte von Abgeordneten zu überprüfen. Wenn sich dabei ein Änderungsbedarf ergibt, werden wir uns dem nicht verschließen“, betont dazu Norbert Römer, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion. „Denkbar wäre eine enge Anlehnung an die künftige Regelung auf Bundesebene“, regt er für die SPD an.

„Über die Nebeneinkünfte wurde schon zigmal diskutiert. Mir persönlich ist eine Neuregelung oder Veröffentlichung egal“, erklärt die Hattinger CDU-Landtagsabgeordnete Regina van Dinther (54). „Der Abgeordnete ist sowieso der transparenteste Bürger, den es gibt.“

Die meisten Landtagsabgeordneten hätten ohnehin keine großen Nebeneinkünfte, sondern nähmen neben ihrer Tätigkeit als Abgeordneter meist Ehrenämter wahr, so van Dinther. Problematisch sei aus ihrer Sicht lediglich die Veröffentlichung von Nebeneinkünften von Abgeordneten, die etwa als Rechtsanwalt arbeiten. So könnte die Schweigepflicht gegenüber Auftraggebern verletzt werden, gibt sie zu bedenken.