Mietrechtsreform soll energetische Sanierungen erleichtern
Egal ob Solartechnik auf dem Dach oder Dämmschichten hinter der Fassade – Das Thema energieeffizientes Wohnen wird immer wichtiger, mithilfe von Modernisierungen können Vermieter so selbst einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Mit einer neuen Mietrechtsreform verschreibt sich auch die Bundesregierung dem Ziel der Energiewende. Ab 2013 soll der energetischen Modernisierung von Wohnräumen nichts mehr im Wege stehen: Nach neuer Reform kann der Mieter im Falle von energetischen Baumaßnahmen einen Anspruch auf Mietminderung erst nach drei Monaten geltend machen, der Vermieter kann die Modernisierungen außerdem ohne Verzögerungen durchführen. Für den Vermieter wird durch die Reformierung des Mietrechts somit eine größere Rechtssicherheit geschaffen.
„Diese Entwicklung ist durchaus positiv“, beurteilt Roland Himmel, Geschäftsführer der Gartenstadt Hüttenau die neue Mietrechtsreform. Die Energiewende sei für die Baugenossenschaft ein zukunftsweisendes Thema: „Wir bauen bereits energieeffizient.“ Das neue Mietrecht umfasse jedoch nicht nur nachhaltige Modernisierung, sondern sei breit angelegt, ergänzt Himmel. So solle das so genannte „Contracting“, die gewerbliche Wärmelieferung durch spezialisierte Unternehmen, durch die Reform gefördert sowie das Vorgehen gegen das Mietnomadentum effektiver gemacht werden. „Als Baugenossenschaft begrüßen wir diese Neuerungen natürlich“, betont Roland Himmel.
Für HWG-Vorstandsmitglied David Wilde bedeutet die neue Mietrechtsreform hingegen keinerlei Veränderung. „Wir arbeiten ohnehin bereits sehr energieeffizient“, erklärt Wilde – immer einvernehmlich mit den Mietern. „Wir suchen dafür aktiv den Dialog mit unseren Mietern, auch abseits der Gesetzgebung“, betont der HWG-Vorstand – die Reformation des Mietrechts wirke sich daher nicht auf das Verhältnis zum Mieter aus. Trotzdem sieht David Wilde die Reform durchaus positiv: „Es ist gut, dass es durch die Reform künftig für die Vermieter einfacher sein wird, eine energetische Modernisierung durchzusetzen – auch wenn die HWG dafür keine Mietreform benötigt.“