Hattingen. Seit dieser Woche gilt die neue Regelung in Nordrhein-Westfalen.

Neuer Wohnsitz, altes Kfz-Kennzeichen – dieser Wunsch des einen oder anderen Fahrzeugbesitzers kann zukünftig erfüllt werden. Möglich macht dies eine neue Regelung, die seit dem 1. Juli in Kraft ist.

„Wer innerhalb Nordrhein-Westfalens umzieht und dabei den Zulassungsbezirk wechselt, muss sich kein neues Kennzeichen mehr zulegen“, präzisiert Sabine Völker, Leiterin des EN-Straßenverkehrsamtes. Wer also beispielsweise nach Düsseldorf oder Münster, in den Kreis Paderborn oder in den Rhein-Sieg-Kreis zieht, kann weiterhin mit EN am Fahrzeug durch das Land rollen.

Aber Vorsicht: Der Gang zum Amt ist dennoch erforderlich. Wie bisher muss die geänderte Adresse in eine neue Zulassungsbescheinigung eingetragen werden. „Diese Mitteilungspflicht macht Sinn, schließlich müssen die Behörden und die Polizei im Falle des Falles zeitnah ermitteln können, wo ein Fahrzeughalter zu erreichen ist“, begründet Völker.

Bürger, die die Neuregelung nutzen, sparen die Ausgaben für neue Kennzeichenschilder sowie damit verbundene Folgekosten wie Gebühren für ein Wunschkennzeichen und Prüfplakette für die Hauptuntersuchung. „Unter dem Strich sind das zwischen 30 und 50 Euro.“ Wichtiger als diese Ersparnis ist für viele Autofahrer aber wohl die Möglichkeit, an ihrem neuen Wohnort die Verbundenheit mit ihrer alten Heimat dokumentieren zu können.

Kein Weg am neuen Kennzeichen vorbei führt allerdings, wenn das Fahrzeug abgemeldet oder verkauft wird. „Bei Wiederzulassung oder Halterwechsel wird automatisch ein Kennzeichen mit dem Kürzel des neuen Wohnortes zugeteilt“, so Völker. Und auch bei einem Umzug in ein anderes Bundesland muss auf Lokalpatriotismus per Kfz-Kennzeichen derzeit verzichtet werden.

In Geduld üben müssen sich noch die Freunde des WIT-Kennzeichens. Zwar hatte der Kreistag die Kreisverwaltung beauftragt, beim Land einen Antrag auf Wiedereinführung zu stellen und dieser hatte auch den Weg nach Düsseldorf gefunden.

Nach Auskunft der Landesregierung wird die notwendige Änderung einer Anlage der Fahrzeugzulassungsordnung aber wohl erst im Herbst in den Bundesrat eingebracht. „Ursprünglich sollte dies im Frühjahr erfolgen, jetzt ist der ­zunächst ins Auge gefasste Zeitplan natürlich hinfällig“, erklärt Sabine Völker.