Hattingen. 26 Jahre alter Mann hatt betrunken drei Unfälle verursacht.
Fahren unter Alkoholeinfluss ist strafbar. In diesem Zustand zudem drei Unfälle zu verursachen und anschließend weiterzufahren reicht für eine Verurteilung zu 90 Tagessätzen zu je 40 Euro und einen Führerschein-Entzug: Dieses Strafmaß verhängte Richter Johannes Kimmeskamp am Mittwoch im Fall eines 26-Jährigen im Amtsgericht Hattingen.
Am 22. Oktober 2011 soll der in Gevelsberg lebende Hattinger unter Alkoholeinfluss mit seinem Auto nach dem Losfahren in der Innenstadt zunächst gegen eine Mauer gefahren und später eine Leitplanke sowie einen Blumenkübel gestreift haben. Der 26-Jährige habe „eine Spur der Verwüstung“ hinterlassen, so der Richter.
Obwohl er sich der Unfälle und der beschädigten Leitplanke bewusst war und sogar einen Freund telefonisch darüber informierte, fuhr der 26-Jährige in allen drei Fällen weiter. Als der Angeklagte später von der Polizei aufgegriffen wurde, bestritt er, gefahren zu sein. Eine Blutkontrolle ergab eine Alkoholkonzentration von 2,13 Promille im Blut des Angeklagten zur Zeit der Tat.
Im Amtsgericht hüllt sich der Angeklagte in Schweigen – über seinen Verteidiger lässt er ausrichten, er habe die Taten begangen, könne sich aber an nichts erinnern. Ein Freund des 26-Jährigen berichtet, er habe am Tat-Abend mit dem Angeklagten und einem weiteren Freund große Mengen Bier und Wodka getrunken. Während der Tatzeit habe er geschlafen und sei erst durch den Anruf des Angeklagten wach geworden, der ihm vom Unfall berichtete.
Die Verlobte des Angeklagten weigert sich, vor Gericht als Zeugin auszusagen. Ein weiterer Zeuge erscheint nicht, weil er ins Ausland verreist ist. „Es tut mir leid, ich weiß nicht wie es so weit kommen konnte“, beteuert der Angeklagte abschließend: „Das wird nie wieder passieren.“