Hattingen. . 390 300 Euro wurden für das Einfamilienhaus am Salzweg geboten. Entscheidung über Zuschlag nächsten Montag
Nun ist die Luxus-Villa am Salzweg in Holthausen also doch unter den Hammer gekommen. Mehr als zehn Jahre hatte das Besitzer-Ehepaar Eckhard und Rita Bückins die Zwangsversteigerung immer wieder hinausgezögert. Ende 2006 kam es schon einmal zum Versteigerungs-Termin im Amtsgericht. Stundenlang stellte Eckhard Bückins damals Anträge, verzögerte so die Verhandlung. Die Villa blieb letztlich ohne Käufer. Das Verfahren wurde vorerst eingestellt.
Der Hintergrund: Eckhard Bückins war in den 1990er Jahren als Großbetrüger in den Schlagzeilen gelandet. Gemeinsam mit Partnern hatte er 25 000 Geldanleger um insgesamt 250 Millionen Mark geprellt. Im Oktober 1997 wurde Bückins zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, Mitte 2000 bereits wieder freigelassen worden.
Gestern kam es nun erneut zum Termin für eine Zwangsversteigerung. Der Verkehrswert der 485 Quadratmeter großen Villa lag 2006 noch bei 850 000 Euro. Weil Bückins keine Gutachter mehr in das Gebäude lässt, konnte über den aktuellen Ausbauzustand des Hauses keine Aussage getroffen werden. Der neue Verkehrswert lag nur noch bei geschätzten 567 000 Euro. Zum Termin am Amtsgericht war neben Bückins auch Ulrich Potthoff erschienen, der als Rechtsanwalt die Eurohypo AG vertrat. Die Bank ist neben Sanitär Sonnenschein, der Stadt Hattingen, der Oberjustizkasse und Immobilien Stalter der größte Gläubiger Bückins. Rechtspfleger Preuss berichtete von mehr als einer halben Million Euro Grundschulden und Sicherungshypotheken, die im Grundbuch eingetragen sind.
Wie bereits 2006 versuchte Eckhard Bückins immer wieder den Zwangsversteigerungs-Termin hinauszuzögern. Wiederholt unterbrach er den Rechtspfleger, kramte in einem kleinen Gesetzesbuch und suchte nach Paragrafen. Zunächst widersprach der Schuldner den geltend gemachten Zinsen der Gläubiger. Anschließend legte er Einspruch gegen die Zwangsvollstreckung ein. Als „sittenwidriges Rechtsgeschäft“ bezeichnete er ein Darlehen, das er vor Jahren aufnahm.
Rechtspfleger Preuss lehnte ab. „Die Zwangsversteigerung darf vollstreckt werden.“ Eurohypo-Rechtsanwalt Ulrich Potthoff platzte derweil der Kragen. „Sie machen die Sitzung zu einem Kasperletheater. Nun lassen Sie mal die Kirche im Dorf.“ Seit Jahren zögere der Schuldner das Verfahren nun schon heraus, klagte Potthoff.
Anschließend gab es die gesetzlich vorgeschriebene halbe Stunde Zeit, um Gebote abzugeben. Das einzige Gebot über 390 300 Euro kam von der Delphi Immobilien GmbH aus Frankfurt. Ein letztes Mal versuchte Bückins die drohende Zwangsversteigerung abzuwenden. Mit einem Antrag auf Sicherheitsleistung versuchte er das Gebot für ungültig zu erklären. Preuss stellte jedoch klar, dass lediglich Gläubiger einen solchen Antrag stellen dürften. „Selbst wenn Sie einen Antrag stellen dürften: Delphi Immobilien hat bereits ordnungsgemäß eine Sicherheitsleistung von 56 000 Euro getätigt“, belehrte der Rechtspfleger den Schuldner.
Obwohl es bei dem einen Gebot blieb, bekam die Frankfurter Immobilienfirma noch nicht den Zuschlag. Ulrich Potthoff beantragte die Entscheidung eine Woche auszusetzen. Endgültig soll nun am Montag, 2. April, über den Zuschlag entschieden werden.