Hattingen. Berater helfen bei selbstbestimmtem Leben in gewohnter Umgebung und vermitteln Leistungen und Lotsen

Wie kann gute Pflege und Betreuung organisiert werden? Welche Angebote gibt es in der Nähe? Wie wird die Pflege finanziert? Lässt sich Pflege mit Berufstätigkeit vereinbaren? Antworten auf diese und viele weitere Fragen zum Themenkomplex geben Tanja Meis und Jürgen Siepermann von der Stadt.

„Wir sind als Pflegeberater Ansprechpartner für alle Menschen in Hattingen, die Informationen und Hilfen für sich, Angehörige, Freunde, Kollegen, Nachbarn und andere Menschen suchen“, erklärt Tanja Meis. „Wir beraten telefonisch, persönlich und häufig zu Hause in den eigenen Wänden. Unsere Aufgabe ist es, einen Weg aufzuzeigen, wie Pflegebedürftige eine weitestgehend selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung in ihrer vertrauten Umgebung erreichen können. Eine ambulante Pflege zu Hause hat immer Vorrang vor einem Heimaufenthalt.“

Die Beratung ist sehr umfangreich und spricht viele Lebensbereiche an. „Daher sollte ein Termin vereinbart werden, damit genügend Zeit ist, um alles in Ruhe zu besprechen“, rät Tanja Meis. „Fragen des Hilfesuchenden stehen im Mittelpunkt unserer Beratung.“

Gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen und den Angehörigen kann mit den Mitarbeitern der Stadt ein Pflegearrangement aufgestellt werden. Tanja Meis ( 02324/204 5520) und Jürgen Siepermann ( 204 5511) sind im Büro an der Hüttenstraße 43 (Erdgeschoss) zu erreichen.

Eine Pflegeberatung beinhaltet:

- eine umfassende neutrale Information über die Leistungen des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI);

- Informationen über mögliche Leistungen und spezielle Beratungsangebote im sozialen Bereich;

- umfassende Informationen über die örtlichen Anbieter, falls erforderlich darüber hinaus, und deren Leistungsangebote im pflegerischen, sozialen und psychosozialen Bereich;

- Einzelfallberatung über erforderliche ambulante, teilstationäre, vollstationäre und komplementäre Hilfen;

- Beratung und Information zur Finanzierung notwendiger Hilfen, etwa nach dem Pflegeversicherungsgesetz und Unterstützung bei der Antragstellung, oder durch das SGB XII;

- Koordination einer oder mehrerer Hilfen und auf Wunsch Kontaktaufnahme mit zuständigen Anbietern;

- Hilfestellung und Unterstützung bei der Suche nach freien Plätzen in allen Pflegebereichen wie. Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege;

- Vermittlungs- und Lotsendienste im Hinblick auf spezielle, auch ehrenamtliche, Hilfe (z. B. Informationsdienste für Senioren, Wohnberatung, Krankenhaus-Sozialdienste, Ämter usw.)