Hattingen. Ehepaar will Gemeinschaftsraum privat nutzen. Gartenstadt Hüttenau, die die Kosten zahlt, verweist auf klare Regelungen.
Die Kaffeetassen haben die Damen und Herren schon zur Seite gerückt. Sie brauchen jetzt Platz auf dem Tisch im Gemeinschaftsraum für ein Kartenspiel, für das sie ihre Wohnungen im Haus verlassen haben. Die Nutzung jenes Raumes in der Anlage für betreutes Wohnen in Welper stößt einem Ehepaar mehr als sauer auf. Es würde ihn gern weiter privat belegen. Was, so die Gartenstadt Hüttenau, der Mietvertrag von Anfang an ausschloss.
Die ehrenamtlichen Mitarbeiter des Kinderschutzbundes, die seit knapp vier Jahren an der Marxstraße 66 wohnen, sind stinkig, im Gemeinschaftsraum auf eigene Kosten keine Frauen aus dem Kleiderladen mehr bewirten zu dürfen. Der Kleiderladen erwirtschafte Geld, das der Kinderschutzbund zum Wohl der Kinder ausgebe. „Anfangs wohnten wir gerne hier, doch dann kamen immer neue Enttäuschungen, besonders wegen des Bereichs Betreuung“, erklärt Hans-Walter Niermann. Er fühlt sich als Senior „nicht als Partner in Augenhöhe“, kritische Geister lasse man auflaufen.
Durch eine „neue, unbegründete Anordnung des Geschäftsführers fühlen wir uns jetzt aber in unserer Freiheit eingeschränkt“, erklärt der 71-Jährige. „Da einige Wohnungen wie unsere nicht so geschnitten sind, dass man einige Gäste bewirten kann, war ein Ausweichen auf den Gemeinschaftsraum zugesagt, sofern er nicht anderweitig belegt ist“, sagt er. „Das hat immer geklappt. Nun aber wird reglementiert“, so Niermann.
Das Reglement der Gartenstadt Hüttenau grenzt aber schon im Juni 2007 die Nutzung des Gemeinschaftsraumes klar ein. „Es kann bei Bedarf vereinbart werden, dass in Ausnahmefällen wie Geburtstag, Jubiläum oder anderen wichtigen Anlässen eines Bewohners der Gemeinschaftsraum zur alleinigen Nutzung gemietet wird“, heißt es in einem Schreiben. Die Bewohner sollten dann rechtzeitig informiert werden. Schließlich können sie in der belegten Zeit den Raum für die Hausgemeinschaft nicht nutzen.
Hans-Walter Niermann würde gern weiterhin Diavorträge für Kick dort ausarbeiten und empfindet „die neue Regelung auch als Tritt gegen das Ehrenamt und eine gemeinnützige Einrichtung“. Die Gartenstadt Hüttenau hat nichts gegen ehrenamtlich tätige Menschen. Der Gemeinschaftsraum, stellt Geschäftsführer Roland Himmel aber klar, „wird von uns getragen. Wir übernehmen die Kosten.“ Wofür er genutzt werden darf, sei von Anfang an klar geregelt gewesen.
Auch andere Bewohner bekamen Wünsche abgeschlagen. Etwa den 18. Geburtstag der Enkelin oder eine Kommunion zu feiern. Roland Himmel ist klar, dass sich auf 60, 70 Quadratmetern Wohnraum schlecht viele Gäste empfangen lassen. Auch, dass man beim Feiern im Gemeinschaftsraum „Geld sparen kann“. Die Gartenstadt habe aber von Anfang an klar versucht, die Schnittstelle zu definieren. In dem Raum wird Programm für die Bewohner gemacht. Sie können sich dort auch zu gemeinsamen Aktionen zusammentun. Und die Gartenstadt führt dort auch eigene Veranstaltungen durch, etwa Infoveranstaltungen für Senioren.
An der Marxstraße/Starenstraße gibt es 19 barrierefreie Wohnungen, die 61 bis 84 Quadratmeter groß sind.