Bekannte ins Schlafzimmer gelockt

Er kannte sie seit Kindertagen. Doch das hinderte den 22-Jährigen aus Welper nicht, die 19-Jährige zu vergewaltigen. Vier Jahre lang muss er dafür ins Gefängnis, entschied am Montag die V. Strafkammer am Landgericht Essen.

Von „einer sehr üblen Tat“ sprach Richterin Luise Nünning im Urteil. Verübt von einem Mann, bei dem für Außenstehende nichts darauf hinwies, dass er zu einer solchen Gewalt fähig war. Vorstrafen hat er keine, steckt mitten in der Ausbildung und hatte nach eigenen Worten problemlos Kontakte mit dem anderen Geschlecht. Noch einen Tag vor der Tat hätte er Sex gehabt, erzählte er. Beim psychiatrischen Gutachter hatte er allerdings angegeben, bis auf einen Zungenkuss keinerlei sexuelle Erfahrungen zu haben. Was stimmt, lässt sich nicht aufklären.

Kurz vor Weihnachten 2010 hatte er die 19-Jährige, die er zwar gut kannte, mit der er aber nie eine Beziehung hatte, zu sich eingeladen. Er hätte von einer Auslandsreise Frauenkleidung mitgebracht, die sie haben könne, versprach er.

Drei Monate später kam sie mittags zu ihm. Sie redeten ein paar Worte miteinander, dann sagte er, die Kleidung, die er ihr schenken wolle, läge im Schlafzimmer. Sie ging in den Raum, sah die versprochenen Textilien aber nicht. Unvermittelt packte der Angeklagte sie von hinten, warf sie auf den Boden. Als sie sich mit Schlägen und Schreien wehrte, drohte er ihr mit dem Tode, hieß es in der Anklage.

Anschließend zerrte er sie in sein Kinderzimmer, ging und sperrte die Tür zu. Zurück kam er mit Kabelbinder und Klebeband. Damit fesselte er sie, klebte ihr den Mund zu und vergewaltigte sie. „Siehste, es ist schon vorbei,“ verhöhnte er sie.

Dann ließ er die junge Frau gehen, löste die Fesseln. Er drohte ihr zwar, sie umzubringen, falls sie zur Polizei ginge, aber dann umarmte er sie. „Es tut mir leid“, sagte er zu ihr. Die 19-Jährige ließ sich nicht einschüchtern und ging trotzdem zur Polizei. Als die Beamten den Welper mit den Vorwürfen konfrontierten, gestand er sofort. Es sei plötzlich über ihn gekommen, sagte er, er hätte die 19-Jährige so attraktiv gefunden.

Im Prozess blieb er bei seinem Geständnis. Allerdings bestand er darauf, dass er die junge Frau nicht mit dem Tode bedroht habe: „Sie hat mich falsch verstanden. Ich sagte, dass ich mich umbringe, wenn sie zur Polizei geht.“

Richterin Nünning lobte strafmildernd das Geständnis, durch das auf die Vernehmung des Opfers verzichtet werden konnte. Allerdings rügte sie den Vertrauensbruch: „Sie kam völlig arglos zu ihm.“