Hattingen.

29-jähriger Hattinger wird wegen Drogenbesitzes zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Vorwurf des Drogenhandels kann ihm nicht eindeutig nachgewiesen werden.

„Ich weiß, dass ich einen Fehler gemacht und das Gesetz gebrochen habe“, gesteht der 29-Jährige mit gesenktem Blick. Der arbeitslose Hattinger wurde am Mittwoch im Amtsgericht wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagt und verurteilt.

Marihuana, Haschisch und Amphetamin soll der Angeklagte nicht nur besessen, sondern die Drogen ebenfalls weiterverkauft haben. Zwar bestätigt der 29-Jährige, die Drogen im Dezember 2010 gemeinsam mit seinem Bruder gekauft und somit besessen zu haben, jedoch bestreitet er den Vorwurf des Handels energisch.

„Wir haben uns die Drogen für Silvester besorgt, aber ich habe sie nicht verkauft“, erklärt der junge Mann. Rückblick: Am 29. Dezember 2010 treffen sich der Angeklagte und sein Bruder mit zwei Bekannten in der Hattinger Wohnung des Angeklagten. Einer der Bekannten ist ein 28-jähriger Wuppertaler. Er tritt im Amtsgericht als Belastungszeuge auf: Der 28-Jährige behauptet, in der Wohnung des Angeklagten Haschisch im Wert von zehn Euro sowie Amphetamin im Wert von 20 Euro vom Angeklagten gekauft zu haben. „Ich saß im Wohnzimmer des Angeklagten, habe dort die Drogen erhalten.“ Später wurde der Wuppertaler aufgegriffen, die Drogen wurden beschlagnahmt. Eine Geldstrafe über 1000 Euro für unerlaubten Drogenbesitz leistete der Wuppertaler bereits ab.

Der Angeklagte bestreitet den Vorwurf des Drogenhandels weiter: „Die Polizei hat bei mir weder eine Waage für Drogenverkäufe, noch das Geld gefunden“, verteidigt er sich, „allein den Drogenbesitz kann man mir nachweisen.“ Der Zeuge belaste ihn wohl falsch, um so den wirklichen Täter zu schützen: „Der andere Bekannte muss dem Zeugen in meiner Wohnung die Drogen verkauft haben.“

Aussage steht gegen Aussage. Das Amtsgericht verurteilt den 29-Jährigen wegen Drogenbesitzes zu sechs Monaten auf Bewährung. Zudem muss der Verurteilte über drei Monate gemeinnützige Arbeit bei der Diakonie ableisten. Die Höhe der Strafe erklärt Richter Johannes Kimmeskamp mit den einschlägigen Vorbelastungen durch Drogen- und Diebstahlsdelikte. „Letztlich wissen wir nicht, wer genau die Drogen verkauft hat“, begründet der Richter sein Urteil, „wir wissen nur, dass es in der Wohnung des Angeklagten passiert ist.“