Hattingen. .
„Alle möchten, dass das Geld bei den Kindern ankommt.“ Auf diesen Nenner bringt Erika Beverungen-Gojdka, Leiterin der Abteilung Soziales und Wohnen bei der Stadt, die Bemühungen, das Bildungspaket den Empfängern möglichst schnell zuzustellen.
Vom Stand der Dinge wurde jetzt der Sozial- und Gesundheitsausschuss informiert. Wohngeldempfänger werden trotzdem noch auf den Paketboten warten müssen. Nicht weil dieser trödelt und vergessen hat, die Sprinterschuhe anzuziehen. Die Zuständigkeit für Wohngeldempfänger und Kinder aus Haushalten, die Zuschläge bekommen, ist nach wie vor nicht geregelt.
Während sich die Zahl der Anträge, die zu den verschiedenen Bereichen wie Ausflüge und Klassenfahrten, soziokulturelle Teilhabe, womit Sportverein oder Musik gemeint sind, Lernförderung oder Mittagsverpflegung gestellt werden, ändert und nicht mehr mit der in der Vorlage für den Ausschuss übereinstimmen muss, hat sich daran nichts geändert.
Geklärt oder nicht: „Der Fachbereich Soziales und Wohnen hat sich zunächst bereit erklärt, auch die Anträge nach dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder aus Wohngeld und Kinderzuschlagshaushalten entgegenzunehmen, damit zumindest die Antragsannahme gesichert ist“, heißt es in der Ausschussvorlage. Und wird bestätigt von der zuständigen Abteilungsleiterin. Zuständig oder nicht: Die Mitarbeiter helfen. Eine Mutter hatte Schwierigkeiten mit dem Ausfüllen des Antrags, schildert Erika Beverungen-Gojdka einen Fall ihrer Vertreterin Nicola Lueck aus der jüngsten Vergangenheit. Außerdem hatte sich mit geänderten Voraussetzungen die Zuständigkeit geändert. Die Hattingerin bekam trotzdem Hilfe.
Wo das SGB XII greift (Sozialhilfe), gibt es 24 berechtigte Kinder. Bei Analogleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind es zehn. Hier fehlt auch noch eine gesetzliche Regelung. Wie für 221 Kinder aus Wohngeldhaushalten und 66 aus solchen, die Zuschläge bekommen. Dem Fachbereich von Erika Beverungen-Gojdka lagen zum Zeitpunkt des Ausschusses 13 Anträge vor, neun für den SGB XII-Bereich, je zwei aus den Bereichen Wohngeld und Zuschlag.
Berechtigte erfahren über die Abteilung auch, was ihre Kinder in Anspruch nehmen können. „Wir legen den regelmäßigen Leistungsbescheiden Infozettel bei“, erklärt Beverungen-Gojdka. Schließlich sollen die Bildungspakete schnell zum Empfänger.