Hattingen.

Nahverkehrsunternehmen geben Pünktlichkeitsversprechen. Es gilt nicht bei höherer Gewalt wie Streik oder Eis und Schnee.

Bei Verspätung gibt’s Bares: Die Nahverkehrsunternehmen im östlichen Ruhrgebiet geben ein „Pünktlichkeitsversprechen“. Wird die Zielhaltestelle mit mehr als zehn Minuten Verspätung erreicht, wird der Preis für ein Einzelticket der Stufe A erstattet.

Verlässlichkeit ist im Nahverkehr ein hohes Gut. „In aller Regel halten unsere Fahrzeuge den Fahrplan ein“, betont Dirk Kühnert, Abteilungsleiter im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. Um so leichter fällt es den vier in der Kooperation Östliches Ruhrgebiet (KÖR) zusammengeschlossenen Betrieben, nach der Mobilitäts- und Anschlussgarantie nun auch die Pünktlichkeit nicht nur anzustreben, sondern zu versprechen.

Beteiligt sind die Bogestra (jährlich 143 Millionen Fahrgäste), die Dortmunder Stadtwerke (DSW21, 135 Millionen), die Vestischen Straßenbahnen in Recklinghausen (63,5 Millionen) und die Straßenbahn Herne/Castrop-Rauxel (HCR, 19,5 Millionen).

Die Regelung gilt ab Sonntag, 1. Mai. Und so funktioniert’s: Erreicht ein Fahrzeug die Zielhaltestelle mit mehr als zehn Minuten Verzögerung, kann der Fahrgast die Verspätung innerhalb von drei Werktagen melden: in einem Kunden-Center, über das Internet (www.bus-und-bahn.de) oder unter der Servicenummer 01803/504030.

Der Kunde erhält eine Fallnummer. Mit dieser Nummer und gegen Vorlage des Tickets und des Personalausweises kann er sich die 2,30 beziehungsweise 1,40 Euro im Kunden-Center auszahlen lassen. Dazu hat er drei Monate Zeit. Achtung: Bei unter 18-Jährigen müssen die Erziehungsberechtigten das Geld abholen.

Die KÖR-Betriebe machen zwei Einschränkungen: Besitzer von Kombi- und Semester-Tickets sind bei der Geld-zurück-Garantie außen vor; bei Schoko-Tickets haben nur Selbstzahler Anspruch.

Das Pünktlichkeitsversprechen gilt nicht bei „höherer Gewalt“ (etwa Betriebsausfällen wegen Eis und Schnee, wie sie im vergangenen Winter nötig waren) und bei Streikaktionen. „Ansonsten gibt es keinerlei Ausnahme. Egal, ob die Strecke nach einem Verkehrsunfall gesperrt ist, unser Fahrzeug einen technischen Defekt hat oder der Fahrer zu spät zum Dienst erscheint: Die Erstattung erfolgt immer. Wir halten unser Versprechen“, versicherte Bogestra-Vorstandsmitglied Dr. Burkhard Rüberg jetzt vor der Presse in Bochum.

Die Flotten-Führer im östlichen Revier sind zuversichtlich, sich mit ihrem Zehn-Minuten-Gelübde nicht in den Ruin zu stürzen. Die Verkehrsbetriebe in Krefeld und Duisburg haben ähnliche Aktionen bereits 2008 gestartet. „Pro 100 000 Fahrgästen kommt es hier im Durchschnitt zu vier Preiserstattungen“, berichtet der VRR.

Auf die vier KÖR-Partner mit ihren jährlich 360 Millionen Fahrgästen würde demnach jährlich rund 15 000 Anträge und 30 000 Euro Mehrausgaben zukommen.