Hattingen.

Bildungspaket macht nicht nur bei der Mittagsverpflegung viel Organisationsaufwand.

Auf Riesenplakatwänden kickt der Nachwuchs schon munter den Ball ins Tor. Werbung für Sportvereine? Jein. Doch, es geht auch um Sportvereine, die aus dem Bildungspaket finanziert werden können. Wie vieles andere auch. Insgesamt aber um weit mehr als Kicken, sondern um einen hehren Anspruch: gesellschaftliche Teilhabe für diejenigen Kinder, deren Eltern es finanziell nicht dicke haben, weil sie Hartz IV beziehen.

Der Ball ist noch längst nicht im Netz, die Spieler höchstens beim Aufwärmtraining. Heiner Dürwald, Leiter des Jobcenter EN, sieht die Behörde aber gut aufgestellt auch in Fragen und Anträgen rund um das so genannte Bildungs- und Teilhabepaket. „Obwohl hier noch nicht alle Verfahren definitiv feststehen und beispielsweise die Ausführungsregeln des Landes Nordrhein-Westfalen noch fehlen, sind wir ab sofort in der Lage, die Leistungen des Bildungspakets zu gewährleisten“, verdeutlicht er in einer Pressemitteilung.

Seit Januar wurden Anträge auf Übernahme von Ausgaben für Schulbedarf, Ausflüge, Schülerfahrten, Lernförderung, Mittagessen und die Teilhabe an Sport und Kultur angenommen. „Darüber und über alle neuen Anträge können wir jetzt entscheiden“, sagt Dürwald.

Wie Susanne Wegemann vom Pressebüro der Stadt mitteilt, sind in Hattingen bislang 20 Anträge auf Leistungen aus dem Bildungspaket eingegangen. Jürgen Ubowski, Leiter der Hattinger Regionalstelle des Jobcenters EN, rechne mit einem großen Ansturm im Sommer für das neue Schuljahr insbesondere für das Schokoticket und die Mahlzeiten. Ob es zusätzliches Personal gibt, stehe noch nicht fest.

Das Milliarden-Bildungspaket des Bundes gilt rückwirkend zum 1. Januar. Wer sein Kind aber nicht vorsorglich im Sportverein angemeldet hat, schaut in die Röhre. Das Geld werde nur für Leistungen gezahlt, die auch in Anspruch genommen wurden, erklärt Kerstin Brüninghold vom Jobcenter in Schwelm. Obergrenze für soziokulturelle Ausgaben: zehn Euro im Monat. Für besonderen Schulbedarf werden im Sommer 70, im zweiten Halbjahr 30 Euro gezahlt. Schüler müssen sich nicht zwischen Essen oder Nachhilfe entscheiden. „Es gibt verschiedene Leistungsarten und Ansprüche“, erklärt Kerstin Brüninghold. Die müssen einzeln beantragt und geprüft werden.

Nachhilfe bekommt ein Schüler nur, wenn die Versetzung gefährdet, aber auch noch zu packen ist. Also „keine Sechs in vier Fächern“, so die Frau aus dem Jobcenter. Was sie schwierig findet: Dass eigentlich nur Lehrer das bestätigen können, aber nicht verpflichtet seien. Nachhilfe gibt es auch nicht, wenn ein Jugendlicher einen höheren Bildungsabschluss erreichen möchte.

Am meisten Arbeit erwartet Kerstin Brüninghold im Zusammenhang mit der Mittagsverpflegung, „eine sehr umfassende Aufgabe und schwierig zu organisieren“. Für Anspruchsberechtigte ist klar: Sie zahlen einen Euro dazu. Der Kreis aber muss sich mit vielen Anbietern und Trägern auseinandersetzen, mit Schulen, die das Essen in Eigenregie organisieren, mit Kindergärten, Elterninitiativen und Tagesmüttern.