Hattingen.

Die Energiegewinnung mittels Windkraftanlagen braucht einen starken gesellschaftlichen Konsens.

Darauf hat der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, anlässlich der geplanten Überarbeitung des Windenergie-Erlasses der Landesregierung hingewiesen. „Die Nutzung erneuerbarer Energien darf nicht gegen die Bürger durchgesetzt werden.“

Der Einsatz von Strom aus Windkraftanlagen sei zweifelsohne ein Mittel zur Bekämpfung des Klimawandels, so Schneider. Es reiche aber nicht aus, den dafür nötigen gesellschaftlichen Konsens – wie im Entwurf des Windenergie-Erlasses geschehen – einfach zu postulieren.

Der Entwurf des Windenergie-Erlasses sehe weit reichende Änderungen vor, welche die Bürger nachhaltig beträfen. So wolle die Landesregierung den Anteil der Windenergie an der Stromerzeugung bis 2020 mindestens auf das Fünffache des heutigen Werts anheben. Dazu setzt sie auf den Ersatz alter Anlagen durch leistungsstärkere Windkraftanlagen, welche höher als 150 Meter aufragen können.

„Es darf nicht sein, dass bald eine große Anzahl von Windenergieanlagen errichtet werden, die aber mangels ausreichender Leitungskapazität keinen Strom einspeisen können.“ Der Städte- und Gemeindebund erwarte von der Landesregierung, sich den kommunalen Forderungen zu öffnen, so Schneider.