Hattingen.

Der Schnee hat zu erheblichen Belastungen von Dächern geführt.

Die Ordnungsbehörden des EN-Kreises weisen nachdrücklich auf eine mögliche Gefahrenlage für Gebäude mit Flach- oder flach geneigten Dächern hin, bei denen eine erhöhte Schneelast angenommen wird. Vor allem große Hallen können gefährdet sein. Für die gefahrlose Nutzung ihrer Gebäude tragen ausschließlich die Eigentümer die Verantwortung. Die örtliche Feuerwehr sowie das THW können in solchen Fällen nicht tätig werden. Sofern die Gefahrenstellen nicht sofort beseitigt werden können, sind sie zunächst durch Beschilderung oder Flatterband so kenntlich zu machen, dass Personen nicht gefährdet werden können.