Hattingen.

Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb von Europa können nun auch landesübergreifend geahndet werden.

Bußgelder, die man sich im europäischen Ausland eingefahren hat, können nun auch in Deutschland vollstreckt werden. Darauf weist das Straßenverkehrsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises hin. Ein neues Gesetz mache eine grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen in der Europäischen Union möglich, ab sofort können in 22 von 27 EU-Mitgliedsstaaten Verkehrssünden landesübergreifend geahndet werden.

In Deutschland ist für die Bewilligung und Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen das Bundesamt für Justiz in Bonn zuständig. Dort wird das ausländische Vollstreckungsgesuch geprüft, zurückgewiesen oder vollstreckt. Zurückgewiesen wird es etwa, wenn das Bußgeld weniger als 70 Euro beträgt, die Zahlungsaufforderung nicht in Deutsch oder Englisch formuliert ist oder Fahrzeughalter und Verkehrssünder nicht identisch sind.

Wird vollstreckt, kann es richtig teuer werden. Ein Beispiel: Während in Deutschland bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis 20 Stundenkilometer ein Verwarnungsgeld von maximal 35 Euro fällig wird, sind es in Frankreich oder den Niederlande bereits 90 beziehungsweise 100 Euro. „Zwar hat der Betroffene die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Grundsätzlich gilt dabei aber, dass Einwände in der Sprache des jeweiligen Staates oder in einer anderen dort akzeptierten Sprache formuliert sein müssen“, heißt es aus dem Kreishaus. Auch wenn das neue Gesetz Punkte, Führerscheinentzug oder Fahrverbote nicht vorsieht, sollten alle Autofahrer im Ausland unbedingt die Geschwindigkeitsbegrenzungen beachten – „nicht nur im Interesse des eigenen Geldbeutels, sondern im Sinne der Sicherheit“.