Hattingen.

Landwirt Dirk Börter-Gerwin aus Elfringhausen muss das Teilstück der Strecke „Rund um Langenberg“ öffnen.

Plötzlich gab’s kein Weiterkommen mehr: Als eine Spaziergängerin, die nicht genannt werden möchte, vor einigen Tagen auf dem Wanderweg A1 „Rund um Langenberg“ unterwegs war, versperrte ihr plötzlich ein Schafszaun den Weg; mitten im Wald; ohne Tor weit und breit.

Als sie beim Versuch, das Hindernis zu umgehen, auch noch durch dichtes Gehölz krauchen musste, dennoch kein Schlupfloch im Zaun fand und am Ende sogar noch stürzte, platzte der Langenbergerin der Kragen: „Das, was sich Landwirt Hennenberg hier erlaubt, ist wirklich unfassbar“, schrieb die Frau an die untere Landschaftsbehörde Mettmann.

Womit die Langenbergerin irrte. Zum einem, weil der Wanderweg A1 am Bemberg, zwischen Höhenweg und der Deilbachmühle, trotz seines Namens „Rund um Langenberg“ auf Hattinger Stadtgebiet liegt. Zum anderen, weil nicht Richard oder Andreas Hennenberg Besitzer des Waldstückes und des Wanderwegs sind. Der gehört nämlich dem Besitzer des Bemberger Hofes – Dirk Börter-Gerwin.

Vor allem aber, und das ist wohl das Wichtigste, weil der Hattinger Landwirt mit Langenberger Berührungspunkten tatsächlich eine Geneh­migung hat, seinen Wald einzuzäunen. Das ergab eine Nachfrage bei der unteren Landschaftsbehörde Ennepe-Ruhr, die für den Bemberg zuständig ist. „Nach unseren Informationen hat Herr Börter-Gerwin eine Nutzungsänderung beim zuständigen Regionalforstamt Ruhrgebiet beantragt“, so Ingo Niemann, Pressesprecher der EN-Kreisverwaltung. Allerdings sei Börter-Gerwin verpflichtet, den Wanderweg offen zu halten. „Darauf hat ihn ein Mitarbeiter unseres Hauses gestern nach einem Ortstermin auch hingewiesen“, so Niemann, der allerdings nicht wusste, ob dem Landwirt die Genehmigung zum Einzäunen des Waldes tatsächlich schon vorliege. Liegt sie aber – das ergab eine Rückfrage beim Regionalforstamt Ruhrgebiet in Gelsenkirchen. Um seinen 36 000 Legehennen, die im Stall auf dem Bemberg Bio-Eier legen sollen, ausreichend Auslauf zu gewähren, beantragte Börter-Gerwin, einen Teil seines Waldes als Hühnerfreilauf nutzen zu dürfen.

Da die Fläche somit nicht mehr als forst- sondern als landwirtschaftlich genutzte Fläche gilt, bedurfte es dazu einer Nutzungsänderung. „Die wurde dem Inhaber auch erteilt – mit der Auflage, im Verhältnis zwei zu eins für Ersatz zu sorgen“, so Christoph Grüner, Pressesprecher des Regionalforstamtes.

„Das heißt, dass ich für die 4,6 Hektar Wald, die ich jetzt in Anspruch nehme, an anderer Stelle über neun Hektar wieder aufforste“, sagte Börter-Gerwin, den die Hattinger Zeitung im Wald antraf. Dort war er eifrig damit beschäftigt, Tore an jenen Stellen in seinen Hühnerzaun einzubauen, wo dieser seinen Wanderweg kreuzt. Jawohl: „seinen“ Wanderweg. Denn das möchte der Landwirt aus dem Grenzland in Elfringhausen nicht verschwiegen wissen: „Es ist immerhin mein Grund und Boden, den ich der Allgemeinheit unentgeltlich zur Erholung zur Verfügung stelle.“