Alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte stehen in der Pflicht, die Versicherten auf Verlangen schriftlich und in verständlicher Form über die zu Lasten der Krankenkassen erbrachten Leistungen und deren Kosten zu informieren. Bleibt die Frage: Nehmen die Hattinger dies in Anspruch?

„Die Krankenkassen unterrichten die Versicherten auf deren Antrag über die im jeweils letzten Geschäftsjahr in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten” – so steht es im Sozialgesetzbuch in Paragraph 305, Absatz 1. Genauso stehen alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte in der Pflicht, die Versicherten auf Verlangen schriftlich und in verständlicher Form über die zu Lasten der Krankenkassen erbrachten Leistungen und deren Kosten zu informieren. Entweder unmittelbar nach der Behandlung oder quartalsweise (nachzulesen im SGB V, Paragraph 305, Absatz 2). Das einzige, was der Patient tun muss: einen Antrag an die Krankenkasse stellen und eine Aufwandspauschale in Höhe von einem Euro, zuzüglich Versandkosten, erbringen.

Das Recht auf die Zustellung der eigenen Patientenquittung ist im Sozialgesetzbuch also klar geregelt. Bleibt die Frage: Machen Patienten von diesem Recht tatsächlich Gebrauch?

Auf Anfrage berichtet der Großteil der Hattinger Arztpraxen, dass bisher noch kein Patient seine Quittung eingefordert habe. So auch in der Praxis von Allgemeinmedizinerin Silvia Goch: „Bei uns gab es bisher keine einzige Anfrage.” Generell sieht die Medizinerin keine echten Nachteile bei diesem Recht des Kunden: „Es könnte dem Patienten die Kosten, die er verursacht, transparenter und bewusster machen”, so Goch.

Gleiches antwortet auch die Praxis von Internistin Dr. Ina Köcker: „Hier hat noch niemand danach gefragt”. Jürgen Lück, Leiter der Barmer Ersatzkasse in Hattingen, sieht nicht nur Vorteile in dieser Regelung: „Ich denke, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient unter Umständen Schaden nehmen kann. Die Patientenquittung halte ich nicht für die richtige Kontrollinstanz.” Auch bei ihm habe bisher kein Versicherter einen Antrag auf Zustellung der Patientenquittung gestellt: „Das spricht doch für ein gesundes Verhältnis von Patient, Arzt und Krankenkasse”, findet Jürgen Lück.

Weiterhin sei es für den Laien schwierig, die Quittung richtig zu lesen: „Alle Leistungen sind auf der Rechnung codiert aufgeführt. Man wird also mit einer Reihe von Buchstaben und Zahlen konfrontiert, mit der man zunächst nichts anfangen kann”, erklärt Lück. Und selbst wenn diese Codes entschlüsselt würden, sei die Gefahr von Missverständnissen sehr hoch: „Dann steht da zum Beispiel, dass bei einer Blutuntersuchung vier Parameter getestet wurden, obwohl im Vorfeld vielleicht nur drei vereinbart wurden. Da kann es sicher vorkommen, dass ein Patient sich zunächst betrogen fühlt. Daran, dass sich während der Behandlung die Notwendigkeit eines weiteren Tests ergeben haben könnte, denkt man nicht sofort”, glaubt Lück.

Daraus könne sich dann ein Kreislauf aus Beschwerden und Nachprüfungen ergeben, die am Ende doch nur zeigten, dass alles richtig gelaufen ist. „Das wäre dann für alle Beteiligten viel unnötiger Stress. Hier in Hattingen zeigt sich aber doch, dass das Verhältnis zwischen Arzt und Patient stimmt.”