Hattingen. Das Landgericht Bochum verurteilt einen 39-Jährigen aus Hattingen zu einem Jahr Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu zwei Jahren auf Bewährung. Er hatte ein Mädchen im Bus sexuell missbraucht.
Eigentlich war es ein Doppelverfahren mit den Anklagen: sexueller Missbrauch eines damals elfjährigen Mädchens und Betrug. Wegen des ersten Vorwurfs verurteilte gestern das Landgericht Bochum einen Hattinger Kellner (39) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und setzte diese zu zwei Jahren Bewährung aus.
Das verbundene Verfahren stellte das Gericht ein. Der Angeklagte habe 2008 einen Mietvertrag geschlossen, obwohl er wusste, dass er die Miete nicht würde zahlen können. So die Anklage. Jedoch belegte der Verteidiger: Sein Mandant habe nicht davon ausgehen konnte, dass er für die Zeit keine Leistungen der ArGe beziehen würde. „Es stand keine Absicht dahinter.”
Anders sah die Anklage wegen Missbrauchs aus. Im Jahr 2009 soll der Mann im Bus CE 31 Richtung Bochum-Stiepel erst eine Hand auf den Oberschenkel des Mädchens gelegt, dann dessen Genitalbereich gerieben haben. Und schließlich dessen Hand an seinen Penis gedrückt. Dabei habe er sie gefragt: „Hast du so etwas schon mal angefasst?”
Angeklagter stritt zunächst ab
Der Hattinger stritt den Vorwurf zum Teil ab und sagte: „Ja, ich habe sie betatscht. Aber wir haben uns über Sport unterhalten und ich habe ihr erklärt, wo sich Meniskus und Leiste befinden.” Er stehe nicht auf kleine Mädchen. Es sei unmöglich so etwas vor anderen Menschen im Bus zu tun. Richter Peter Löffler hakte nach und fragte: „Wieso packen Sie ihr ans Knie und reden mit ihr übers Aufwärmen?” Und gab einen guten Rat: „Überlegen Sie sich was Sie sagen.” Die protokollierte Aussage des Mädchens sei sehr detailreich und glaubhaft.
Dem Rat folgte der Mann nach Rücksprache mit seinem Anwalt und gestand die Tat. Wieso das passiert sei, konnte er sich nicht erklären. „Es tut mir leid”, sagte der Mann, der zuletzt in einem italienischen Restaurant gearbeitet hat. Sein Geständnis, das dem Mädchen eine Aussage vor Gericht ersparte, die U-Haft und dass die Tat oberhalb der Kleider stattgefunden habe, spreche für den Täter. Und, dass er abgelassen habe, als sie sagte, sie wolle es nicht. Aber das Gericht berücksichtigte auch: „Er hat die Situation ausgenutzt, das Mädchen war hilflos zwischen ihm und dem Fenster. Und Kinder müssen sich im öffentlichen Raum ohne die Gefahr eines sexuellen Angriffs bewegen können.”