Hattingen/Witten/Wetter/Mülheim. Woher stammt die Substanz in der Ruhr? Die Behörden sind der Herkunft auf der Spur, die Labore kapitulieren. Doch es gibt auch gute Nachrichten.

Mehrere Tage in Folge schlugen die Messgeräte des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) an der Ruhr aus. Festgestellt wurde eine Substanz, die nicht in den Fluss gehört. Gemessen wurden die deutlich erhöhten Werte in Hattingen, aber auch im Flussverlauf bis Mülheim. Der Fund bleibt ein Rätsel, obwohl es Anhaltspunkte gab.

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Erstmals tauchte die Substanz Mitte April an der Hattinger Messstelle auf. Doch auch in Wetter konnte sie nachgewiesen werden. Wenige Tage später hatte sie über Witten und Bochum auch Mülheim erreicht. Die höchsten Werte wurden in Hattingen am 16. April gemessen.

Nun die gute Nachricht: In aktuellen Messungen wurden an den Messstellen in Hattingen und Mülheim keine erhöhten Konzentrationen mehrnachgewiesen. „In Hattingen sank die Konzentration zunächst unter die Bestimmungsgrenze, stieg nochmals leicht an und fiel anschließend wieder unter die Bestimmungsgrenze“, heißt es im Abschlussbericht des LANUV.

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Bei der Bestimmung der Substanz sind die Labore aber nicht weitergekommen. Obwohl er bereits im Oktober 2023 und auch im Februar 2024 aufgetaucht war, bleibt der Stoff auch jetzt unbekannt. Und das, obwohl es im ersten Fall sogar Hinweise auf eine mögliche Quelle gegeben hatte.

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Im Oktober 2023 konnte ein potenzieller Einleiter festgestellt werden.
Abschlussbericht des LANUV

„Im Oktober 2023 konnte ein potenzieller Einleiter festgestellt werden“, so das Landesamt. Details gibt es auch auf Nachfrage nicht. Denn: „Es gibt keine Bestätigung“, betont Sprecherin Birgit Kaiser de Garcia. Es könne zwar durch Rückverfolgung, wo die Substanz erstmals auftauchte, ein Flussabschnitt ausgemacht werden, in dem die Ursache zu finden sein müsste. Einen konkreten Verursacher habe man damit nicht.

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So wurde im Oktober festgestellt, dass die Quelle zwischen Fröndenberg und Wetter zu finden sein muss. Für weitere Ermittlungen sei die Genehmigungsbehörde - die Bezirksregierung oder in einigen Fällen auch Kreise oder Städte - zuständig. Doch auch die hat keinen konkreten Verdacht, wer oder was auf den eingegrenzten Flusskilometern Ursache für die Belastung sein könnte.