Hattingen. Ein höchst gefährliches Überholmanöver in Hattingen und Fahrerflucht wurde dem Angeklagten vorgeworfen. So lief der Prozess am Amtsgericht.

Ein höchst gefährliches Überholmanöver kurz hinter der Ruhrbrücke in Hattingen wird dem Angeklagten vorgeworfen. Dafür muss er sich vor dem Amtsgericht Hattingen verantworten.

Unmittelbar vor einem überholten Pkw soll er mit seinem Mercedes an einer rot werdenden Ampel auf der Bochumer Straße von der Linksabbiegerspur nach Winz-Baak wieder auf die Geradeausspur gefahren sein und so einen Auffahrunfall provoziert, dazu auch noch Unfallflucht begangen haben. Doch so, wie der Vertreter der Staatsanwaltschaft das mutmaßliche Geschehen anhand der Anklageschrift schildert, habe sich das Überholmanöver an jenem Augusttag im Vorjahr gar nicht abgespielt, erklärt der 30-jährige Mann aus Bochum jetzt im Prozess.

Angeklagter zu Moment des Überholens: „Da war noch keine durchgezogene Linie“

Auf der Landstraße 651 (Bochumer Straße) Richtung Bochum unterwegs gewesen sei er an jenem Tag – zunächst auf der rechten Fahrspur, sagt der Angeklagte. Mitten auf der Ruhrbrücke dann sei er auf die linke Spur gewechselt, habe den Wagen der Geschädigten überholt und sei dann wieder nach rechts eingeschert. „Weit genug vor der Ampel“, behauptet der 30-Jährige, mehrere hundert Meter sei diese noch entfernt gewesen. „Da war noch keine durchgezogene Linie.“ Als das andere Auto dann auf ihn aufgefahren sei, „habe ich gestanden“.

Er und die Insassen des anderen Pkw seien dann ausgestiegen, um die entstandenen Schäden zu begutachten „Bei mir war nichts – und bei dem anderen Pkw auch nur das Kennzeichen ab. Das habe ich wieder dran gemacht.“ Dann sei er weiter gefahren – nach vorherigem Einverständnis der Geschädigten.

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Richter Johannes Kimmeskamp fragt, was es denn mit jenen durchdrehenden Reifengeräuschen auf sich habe, das Zeugen wahrgenommen hätten. Sie hätten auch ausgesagt, er habe den Unfallort fluchtartig verlassen. „Das kann ich mir nicht erklären, vielleicht war ein Keilriemen defekt.“

Beifahrerin (20) der Geschädigten: „Wir standen alle unter Schock“

Eine Beifahrerin (20) der Geschädigten (sie selbst hat das Gericht nicht zum Prozess geladen) sagt anschließend aus, der Angeklagte habe mit seinem Wagen auf der Linksabbiegerspur an der roten Ampel bereits gestanden. Als ihre Schwester dann auf diese auf der Geradeausspur zugefahren kam, sei er plötzlich ohne Blinker oder sonstige Vorwarnung nach rechts gezogen, ihre Schwester habe dann trotz Vollbremsung den Aufprall nicht mehr verhindern können. An viel mehr kann sie sich nicht erinnern. „Wir standen alle unter Schock.“ Ein zweiter Insasse (19) im Geschädigten-Auto schildert den Unfallhergang genau so, sagt zudem noch, der Angeklagte habe das Kennzeichen „nicht wieder dran gemacht“.

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Zwei Passanten, die damals auf dem Fußweg neben der Bochumer Straße unterwegs waren, konnten beide zwar nichts Konkretes zum Unfallhergang sagen, sprachen aber von „Vollgas“ und „quietschenden Reifen“. Und bestätigten die Flucht des Angeklagten vom Tatort.

Staatsanwalt: Es gab kein Einverständnis zum Entfernen vom Unfallort

Dass es kein Einverständnis gegeben habe, dass der Angeklagte sich vom Unfallort entfernen könne, sah der Staatsanwalt am Ende als erwiesen an, er habe aber „erhebliche Zweifel“ daran, ob dieser zuvor tatsächlich grob verkehrswidrig gefahren sei. 50 Tagessätze á 20 Euro forderte er daher als Strafe und ein dreimonatiges Fahrverbot.

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Der Verteidiger sagte in seinem Plädoyer unter anderem, sein Mandant sei auf den Führerschein angewiesen für seinen Job, sonst bestehe Kündigungsgefahr.

Das Urteil des Richters: eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen á 60 Euro und zwei Monate Führerschein-Entzug. Aufgrund der divergierenden Zeugenaussagen konnte ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr nicht abschließend bewiesen werden, „aber abgehauen sind sie“.

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