Hattingen/Bochum. Mammut-Prozess am Landgericht Bochum: Der Vorwurf gegen eine Frau aus Hattingen und 21 weitere Angeklagte lautet Betrug und Steuerhinterziehung.
1000 Euro muss die Hattinger Angeklagte bezahlen, damit ist das Verfahren am Bochumer Landgericht gegen sie beendet – so erreichte ihr Anwalt Gregor Hanisch jetzt die Einstellung des Verfahrens.
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Die Frau musste sich in einem Mammut-Prozess vor dem Bochumer Landgericht gemeinsam mit 21 weiteren Angeklagten seit Monaten wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Steuerhinterziehung verantworten. „Im Laufe des Verfahrens aber kam die Kammer zu der Auffassung, dass es sein könne, dass die Hattingerin nur Beihilfe zum Betrug in den zwei Fällen, die ihr vorgeworfen wurden, geleistet hat“, erklärt die Pressesprecherin des Landgerichts, Katja Kovacs.
Vorwurf: Fingierte Reparaturleistungen für Autos vorgelegt
Die Vorwürfe gegen die 43-jährige T. aus Hattingen: Sie soll gemeinsam mit anderen Angeklagten den Versicherungen fingierte Reparaturleistungen für Autos vorgelegt haben, die tatsächlich durchgeführt wurden oder nicht erforderlich waren. Außerdem soll sie fingierte Verkehrsunfälle abgerechnet haben.
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Nach einer Unfallschaden-Meldung verlangte die Versicherung indes ein Gutachten, das die Angeklagten nicht einreichten. Daraufhin verweigerte die Versicherung die Zahlung. Dabei ging es um einen Schaden in Höhe eines fünfstelligen Betrags.
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Anwalt Hanisch, der die 43-jährige vertrat, wies darauf hin, dass seine Mandantin in den zwei Fällen, die ihr in dem Verfahren vorgeworfen wurden, in keiner Akte erwähnt ist. „Sie ist lediglich die Halterin gewesen, deren Autos geschädigt wurden“, teilte er dem Gericht in einem der vielen Verhandlungstage Anfang November 2022 mit.
„Mit der Abwicklung bei Versicherungen nichts zu tun“
„Meine Mandantin taucht nicht in den Akten zur Sache auf. Sie hatte mit der gesamten Abwicklung bei den Versicherungen nichts zu tun“, erklärte Hanisch. Aus diesem Grund beantragte er, dass die Anwälte, die die bereits Verurteilten vertreten haben und die Verurteilten selbst vor Gericht als Zeugen gehört werden sollten. Außerdem forderte er, dass die zuständigen Personen der Versicherungen, die mit dem Fall zu tun hatten, gehört werden. Denn es habe eine Abtretungserklärung gegeben. Und seine Mandantin sei bei der gesamten Abwicklung der Fälle außen vor gewesen.
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Seinen Argumenten folgte das Landgericht. Das Verfahren gegen sie ist eingestellt.