Hattingen/Sprockhövel/EN-Kreis. Die Situation in den EN-Krankenhäusern ist angespannt: Es gibt viele Patienten – aber auch erkranktes Personal. Deshalb gibt es diesen Appell.
Der EN-Kreis wendet sich im Zusammenhang mit den weiteren Corona-Lockerungen des NRW-Gesundheitsministeriums, die seit dem Wochenende gelten, mit einem Appell an die Bevölkerung.
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Was jetzt gilt: Für einen Besuch in Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, aber auch Justizvollzugsanstalten muss vorher keine Teststelle mehr aufgesucht werden, um beim Betreten dieser Einrichtungen ein negatives Testergebnis vorlegen zu können. Ab sofort ist ein negativer Selbsttest ausreichend.
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„Ohne Frage“, so Amtsärztin Dr. Sabine Klinke-Rehbein, „steigt die Eigenverantwortung für diejenigen, die Angehörige besuchen möchten. Zum einen müssen sie sich Selbsttests eigenständig beschaffen und diese auch bezahlen. Zum anderen muss der Test nicht nur durchgeführt werden, dies sollte auch gewissenhaft geschehen. Wer dies unterlässt, handelt leichtsinnig.“
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Das Gesundheitsamt hat sich mit Einrichtungen im Kreis über die neuen Regeln und die damit verbundenen Folgen ausgetauscht. Die wichtigsten Erkenntnisse lauten: Die Situation in den EN-Krankenhäusern ist angespannt. Es befinden sich sehr viele Patienten mit Covid und anderen Infektionskrankheiten in den Krankenhäusern. Die Notwendigkeit der Isolierung reduziert die Bettenkapazität und bindet viel Personal. Hinzu kommen beim Personal viele krankheitsbedingte Ausfälle. Insofern bittet das Gesundheitsamt die Besuche nur wahrzunehmen, wenn man selbst gesund ist. Im Hinblick auf die angespannte Situation und auf Ausbruchsgeschehen in einigen Häusern appellieren Krankenhäuser und Gesundheitsamt gemeinsam, das Besuchsrecht sehr verantwortungsvoll wahrzunehmen.
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