Hattingen. Auf vielen Parkplätzen in Hattingen steigen die Gebühren zum 1. Januar. Die Stadt verabschiedet sich vom Zwei-Zonen-Modell. Was das bedeutet.

Parken in Hattingen wird teurer. Allerdings nicht überall. Die Stadt schlägt der Politik eine Anhebung bestimmter Tarife zum Jahreswechsel vor. Und verabschiedet sich damit vom Zwei-Zonen-Modell.

Seit Januar 2016 gelten auf den von der Stadt Hattingen bewirtschafteten Parkplätzen zwei Tarifstufen. In der Zone 1, mit dem Altstadtparkhaus sowie den Parkplätzen am „Alten ZOB“ und der P+R-Anlage, zahlen Autofahrerinnen und Autofahrer 70 Cent für jede halbe Stunde. Das Tagesticket kostet sieben Euro.

Rechnerische Mehreinnahme in Höhe von 197.400 Euro jährlich

Auf allen anderen Stellplätzen ist die Gebühr niedriger. 50 Cent je 30 Minuten und fünf Euro fürs Tagesticket gelten für diese Parkplätze: Rathausplatz, Roonstraße, Finanzamt, Schrey’s Gasse, Rathaushof, Parkplatz Talstraße (ehemals Hallenbad).

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Genau dort sollen die Gebühren nun auf das Niveau der Zone 1 angehoben werden, für die die Tarife nicht steigen. Durch die einheitliche Parkgebühr erhofft sich die Stadtverwaltung nicht nur eine breitere Akzeptanz des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes in der Bevölkerung, sondern auch rechnerische Mehreinnahme in Höhe von 197.400 Euro jährlich.

724 kommunalen Parkplätze sind von der Steuererhebung betroffen

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80.500 Euro davon muss die Stadt allerdings an Mehrwertsteuer wieder abführen. Das liegt daran, dass Einnahmen der Parkraumbewirtschaftung inzwischen zum Teil der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Die Einnahmen des Altstadtparkhauses werden bereits seit geraumer Zeit besteuert, da das Haus als Betrieb gewerblicher Art geführt wird. Alle anderen 724 kommunalen Parkplätze im Stadtgebiet sind von der Steuererhebung betroffen.

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Was die Stadt nicht anpackt - das Dauerparken. Die Monatsgebühren von 50 Euro für Einstellplätze im Altstadtparkhaus und 30 Euro für ebenerdige Stellplätze werden nicht erhöht. Begründung: „Diese Plätze werden in der Regel von Beschäftigten genutzt. Da diese vielfach berufsbedingt von der Nutzung des Autos abhängig sind, soll hier vor dem Hintergrund der gegenwärtigen gesamtwirtschaftlichen Problemlage von einer Erhöhung abgesehen werden.“

Ausweitung von Anwohnerparkzonen auf dem Prüfstand

Die Gebühren für Bewohnerparkausweise, die mittlerweile von den Kommunen selbst festgesetzt werden können, werden aktuell im Zusammenhang mit der „Verkehrsuntersuchung Südstadt“ überprüft. Im Rahmen dieser Untersuchung wird auch die Ausweitung von Anwohnerparkzonen, die Voraussetzung für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen sind, geprüft.

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„Die Verwaltung ist der Ansicht, dass die beabsichtigte Anhebung nach sieben Jahren als moderat zu bezeichnen ist“, heißt es in der Vorlage für die parlamentarischen Gremien. Und: dass „die Besucher die vorgeschlagene Erhöhung insbesondere für die Nutzung der zahlreichen ebenerdigen, zentrumsnahen Parkplätze akzeptieren werden“.