Hattingen/Sprockhövel. Die Frist für die Abgabe der Grundsteuer-Erklärung wurde verlängert, doch viele Fragen bleiben. Das Finanzamt Hattingen gibt wichtige Antworten.
Die Abgabefrist für die Grundsteuer-Erklärung ist verlängert worden: Bis zum 31. Januar 2023 haben Haus- und Wohnungsbesitzer jetzt Zeit, die Unterlagen für ihr Eigentum beim Finanzamt einzureichen. Nervenraubend ist die Aufgabe immer noch für viele – weil auch die Hotline der Hattinger Behörde am Rathausplatz oft nur schwer zu erreichen ist, wie WAZ-Leserinnen und -Leser in ihren Zuschriften an die Redaktion beklagen.
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Deshalb gibt es hier einen Überblick von wichtigen Fragen und Antworten in Zusammenhang mit der Grundsteuer-Erklärung.
Wo finde ich Hilfe?
„Die erste Anlaufstelle, um sich mit der Abgabe der Feststellungserklärung vertraut zu machen, ist unsere digitale Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de“, so der Hattinger Finanzamtschef Olaf Heeke. „Hier finden Eigentümerinnen und Eigentümer Erklär-Videos, ausführliche Klick-für-Klick-Anleitungen sowie Check-Listen, die eine Übersicht der benötigten Daten liefern und Hinweise geben, wo diese zu finden sind.“
Wie kann ich die Erklärung abgeben?
Am einfachsten ist die Abgabe über das Online-Finanzamt „Elster“ unter www.elster.de möglich.
Ein Vorteil der Abgabe sei die digitale Endkontrolle, die die fertige Erklärung auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft.
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Was vielen nicht bewusst ist: Die Abgabe kann auch über den „Elster“-Zugang von nahen Angehörigen erfolgen.
Weitere Abgabemöglichkeiten: elektronisch über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten – oder, wenn die Online-Abgabe nicht möglich ist, über ausgefüllte Papier-Vordrucke, die es beim Finanzamt gibt.
Wo steht das benötigte Aktenzeichen?
„Im Infoschreiben, das Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken vom Finanzamt erhalten haben, finden sie die überwiegenden Angaben für ihre Erklärung“, erklärt Olaf Heeke. Das Aktenzeichen ist auch auf einem früheren Einheitswert-Bescheid des Finanzamtes oder auf dem Grundsteuerbescheid der Stadt Hattingen zu finden.
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Was müssen Besitzer von Eigentumswohnungen beachten?
Im Hauptvordruck (Zeile 11) muss der Anteil, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, mit Zähler und Nenner eingetragen werden. „Bei einem Einfamilienhaus gehört meist das gesamte Flurstück zum Grundstück und es ist als Zähler ‚1‘ und als Nenner ‚1‘ anzugeben“, so Heeke. Bei Eigentumswohnungen muss der Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum eingetragen werden. Dieser steht etwa im Kaufvertrag oder in der Teilungserklärung.
Hotline beim Finanzamt Hattingen
Für Rückfragen zur Grundsteuerreform ist das Finanzamt Hattingen unter der Rufnummer 02324 208-1959 erreichbar – montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 18 Uhr.
„Unsere Hotline ist bestens informiert und hilft gerne weiter“, so der Finanzamtschef Olaf Heeke. „Die meisten Anliegen können wir bereits am Telefon klären. Die Kolleginnen und Kollegen in der Hotline leisten hervorragende Arbeit und unterstützen, wo sie können. Das zeigen auch die Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger.“
Eigentümerinnen und Eigentümer müssen in ihrer eigenen Erklärung keine Angaben zu weiteren Personen machen, die auch eine andere Eigentumswohnung im Haus besitzen. „Sie tragen nur die Daten zu ihrem Anteil am Gemeinschaftseigentum und ihrer eigenen Wohnung und, falls vorhanden, den zugehörigen Garagenstellplatz ein.“
Was ist, wenn ich kein Info-Schreiben bekommen habe?
„Grundsätzlich gilt, dass für jeden Grundbesitz eine Erklärung abzugeben ist – unabhängig davon, ob man ein Infoschreiben erhalten hat oder nicht““, so Olaf Heeke.
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Wer das Schreiben verlegt oder keins bekommen hat, kann im Grundsteuer-Portal der Finanzverwaltung die Daten zu dem jeweiligen Grundstück in NRW abfragen. Das Grundsteuerportal ist unter www.grundsteuer-geodaten.nrw.de erreichbar.