Hattingen. Ein 22-jähriger Mann aus Hattingen soll seine Ex-Freundin (15) im Hausflur vergewaltigt haben. Zum Gerichtstermin erscheint der Angeklagte nicht.
Der schwere Vorwurf der Vergewaltigung eines jungen Mädchens durch einen 22-jährigen Hattinger sollte am Mittwochmorgen vor dem Essener Landgericht verhandelt werden. Doch dazu kam es nicht.
Wie der Richter mitteilte, schickte der junge Mann am Abend vorher dem Gericht eine Mail, in der er verlauten ließ, dass er weder am Mittwoch, 27. Juli, noch an weiteren Verhandlungsterminen zugegen sein werde. Dass er die Tat begangen hat, bestritt er. Er befinde sich im Ausland. Die Mail stammt von Dienstag, 26. Juli, 21.10 Uhr.
Der Großvater des Opfers war an dem Tag gestorben
Verhandelt werden sollte die mutmaßliche Vergewaltigung einer 15-Jährigen am 4. April vergangenen Jahres. Das Mädchen hatte zwischen August 2020 und Februar/März 2021 eine Beziehung mit dem jungen Mann, der im gleichen Mehrfamilienhaus wohnt. Sie hatte die Liaison am Tattag allerdings längst beendet. An diesem 4. April war der Großvater der Jugendlichen verstorben, deshalb war sie aufgewühlt und traf weinend im Hausflur auf ihren Ex-Freund.
Der, so der Vorwurf des Gerichts, umarmte sie zunächst tröstend, drehte sie dann aber um – mit dem Rücken zu ihm – und griff ihr mit der Hand an den Intimbereich. Die Geschädigte soll deutlich gemacht haben, dass sie das nicht will und er von ihr ablassen solle.
Pflichtverteidiger werden vom Staat bezahlt
Wenn eine Verhandlung vor dem Landgericht oder dem Oberlandesgericht stattfindet, muss zwingend ein Anwalt als sogenannter Pflichtverteidiger bestellt werden, wenn der Angeklagte sich nicht selbst einen Rechtsvertreter genommen hat. Es geht dann immer um Verbrechen, die mit einem Mindestmaß von einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden.
Ein Angeklagter, der einen Pflichtverteidiger zugeordnet bekommt, muss ihn nicht selbst bezahlen. Die Kosten für den Anwalt übernimmt die Staatskasse.
Der 22-Jährige habe jedoch die Haare des Mädchens gegriffen, sie mit Kopf und Nacken an den Türrahmen gedrückt und ungeschützten Geschlechtsverkehr vollzogen. Die Geschädigte habe aufgrund des Vorfalls Angstzustände, die sich in Schlafstörungen ausdrücken.
Zustellungsurkunde geht per Fax an die Polizei in Hattingen
Da der Angeklagte nicht erschienen war, machte das Gericht eine Zustellungsurkunde fertig und schickte sie per Fax an die Polizeiinspektion in Hattingen. Inhalt war die sofortige Zwangsvorführung des Angeklagten. Die Sitzung wurde daraufhin für eine Stunde unterbrochen. In der Zwischenzeit fuhr die Polizei zu seiner Wohnung, traf den Gesuchten aber nicht an und teilte das dem Landgericht mit. Man sei bis zu der Wohnungstür vorgedrungen, erklärten die Beamten, habe aber dort keinerlei Geräusche gehört.
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Die Staatsanwältin beantragte daraufhin für den 22-Jährigen einen Haftbefehl, dem der Richter sofort zustimmte. Vom Gericht war der Hattinger Rechtsanwalt Henner Sentner dem Angeklagten als Pflichtverteidiger zugewiesen worden. Aber auch er hatte keinen Kontakt zu seinem Mandanten und wusste nicht, wo der sich aufhalten könnte.
Viele Koffer in den Wagen gepackt
Vorgeladen und anwesend war allerdings das geschädigte Mädchen. Es war mit seiner Mutter und einer Anwältin erschienen, die das Opfer als Nebenklägerin vertritt. Ebenfalls im Gericht anwesend war auch eine Nachbarin, die im selben Haus wohnt wie das Mächen und der Angeklagte. Die Frau erklärte, sie habe die Familie des 22-Jährigen vor etwa einer Woche dabei beobachtet, wie sie viele Koffer in den Wagen gepackt habe und weggefahren sei.
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Vor Gericht kam unter anderem zur Sprache, dass man davon ausgehe, dass die Eltern des Angeklagten über die Vorwürfe gegen ihren Sohn wohl nicht Bescheid wissen. Außer der Hauptverhandlung am Mittwoch waren noch zwei weitere Termine beim Essener Landgericht angesetzt. Ob und wann sie stattfinden können, hängt jetzt vom Auffinden des Angeklagten ab.