Hattingen. Experten der ARAG erklären Mieterrechte bei Nachzahlungen und geben Tipps zum Energiesparen in Hattingen. Warum Warmwasser ein Kostentreiber ist.
Die Preiserhöhung für Erdgas von über 70 Prozent zu Beginn des Jahres war erst der Anfang. Nun müssen Gaskunden mit einer Explosion der Gaspreise rechnen. Was auf Verbraucher zukommen kann und wie jeder Haushalt sofort anfangen kann, Gas zu sparen, erklären Experten der ARAG.
Mögliche Maßnahmen
Städte und Gemeinden können die Betriebszeiten für Heizung und Warmwasser stundenweise drosseln, so dass über den Tag verteilt nur noch zu bestimmten Zeiten warmes Wasser zur Verfügung steht und die Heizung beispielsweise bis Ende September kalt bleibt.
Preiserhöhung – was nun?
Bevor Gasversorger die Preise erhöhen, müssen sie ihre Kunden darüber informieren. Dann kann es aber sehr schnell gehen und schon eine Woche nach Ankündigung darf der Preis erhöht werden. Kunden haben in diesem Fall zwar das Recht, unverzüglich den Vertrag zu kündigen, aber die ARAG-Experten warnen vor einer übereilten Entscheidung, da auch andere Versorger den Gaspreis vermutlich früher oder später anpassen werden. Neue Verträge könnten dann unter Umständen noch teurer werden.
Wer Schwierigkeiten mit einer erhöhten Abschlagszahlung hat, sollte sich umgehend an seinen Gasanbieter wenden und gemeinsam eine realistische Abschlagszahlung definieren. Auch Ratenzahlungen und eine Weiterversorgung auf Vorauszahlungsbasis sind eine Möglichkeit.
Die Preisanpassung zu ignorieren, ist nach Auskunft der ARAG keine gute Idee, denn dann müssen Endkunden damit rechnen, dass ihnen buchstäblich der Gashahn zugedreht wird. Tritt diese Gassperre in Kraft, können für das Abstellen und eine eventuelle erneute Inbetriebnahme durch einen Techniker zusätzliche Kosten auf Kunden zukommen.
Wann ist der Gashahn zu?
Der Versorger darf die Grundversorgung sperren, wenn Kunden trotz Mahnung ihren monatlichen Abschlag nicht bezahlen und der Zahlungsrückstand zwei Abschläge, mindestens aber 100 Euro beträgt. Zudem müssen zwischen der ersten schriftlichen Androhung der Sperre und der tatsächlichen Unterbrechung mindestens vier Wochen liegen. Und: Die Unterbrechung der Versorgung muss verhältnismäßig sein.
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So wäre etwa eine Sperrung bei Haushalten mit Kleinkindern, Schwangeren oder gesundheitlich eingeschränkten Personen unverhältnismäßig. Eine Versorgungsunterbrechung ist ebenfalls unzulässig, wenn Kunden die Rechnung schriftlich und schlüssig beanstandet haben.
Sollte die Preisanpassungsklausel von der Bundesnetzagentur aktiviert werden, wird über ein Moratorium für Strom und Gas nachgedacht: Danach müssten Versorger Haushaltskunden, die ihre Rechnung nicht mehr zahlen können, drei Monate vorher darüber informieren, dass die Belieferung mit Gas eingestellt wird.
Höhere Nebenkosten für Mieter
Auch Mieter müssen sich nun auf deutlich höhere Nebenkosten einstellen. Spätestens im kommenden Herbst kann es eine enorme Mieterhöhung geben, wenn die Nebenkostenabrechnung für das Vorjahr ins Haus flattert.
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Vermieter dürfen die Abschläge für die Nebenkosten dann erhöhen, wenn aus der aktuellen Jahresabrechnung ersichtlich wird, dass der monatliche Abschlag zu niedrig ist und eine extrem hohe Nachzahlung droht.
Gas sparen
Die 41 Millionen deutschen Haushalte verbrauchen etwa 30 Prozent des Erdgases. Mehr als zwei Drittel der Energie werden für das Heizen und für Warmwasser verwendet. Also sollte der Verbrauch optimiert werden. Dabei hilft ein wassersparender Duschkopf, das Reduzieren des Duschens und hin und wieder kalte Duschen. Auf ein Vollbad sollte man verzichten.