Hattingen. Die Neufestlegung der Grundsteuer ist für viele Eigentümer ein Ärgernis. Das Finanzamt Hattingen bietet jetzt eine zentrale Telefon-Hotline an.

Das Zusammenstellen aller Fakten für die Neufestlegung der Grundsteuer sorgt aktuell für viel Aufregung. Der Zugang übers Erfassungsportal „Elster“ ist oft gestört, wie das Land NRW in dieser Woche bekanntgegeben hat, viele Eigentümerinnen und Eigentümer schauen oft mit mehr Fragen auf ihre Schreiben als sie Antworten haben. Diese will das Finanzamt Hattingen geben.

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Grundbesitzer wie etwa von Wohngrundstücken, aber auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe können ab sofort die so genannte Feststellungserklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer beim Finanzamt abgeben. Sie muss bis zum 31. Oktober vorliegen.

Elster-Zugang wird benötigt

Die Erklärung ist grundsätzlich digital abzugeben. Dies ist einfach über das Online-Finanzamt „Elster“ möglich. „Für die Abgabe über Elster benötigen die Eigentümerinnen und Eigentümer einen entsprechenden Zugang“, so Olaf Heeke, Leiter des Finanzamts Hattingen. Wer noch keinen eigenen Zugang hat, sollte sich online unter www.elster.de registrieren.

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Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen oder über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten, abgegeben werden. Eigentümerinnen und Eigentümer, die keinen Zugriff auf diese elektronischen Services haben, können beim Finanzamt aber auch Papiervordrucke anfordern.

So hilft das Finanzamt Hattingen

Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken haben in den vergangenen Wochen ein persönliches Infoschreiben erhalten. „Damit haben sie Daten und Informationen erhalten, die sie bei der Erstellung unterstützen und die Abgabe erleichtern“, so Olaf Heeke. Das Schreiben enthält Daten zu dem jeweiligen Grundstück, wie das Aktenzeichen, die Gemarkung, das Grundbuchblatt, Angaben zum Flurstück, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert.

Die Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt.

Ende des Jahres 2019 wurde dann das so genannten Bundesmodell verabschiedet, mit dem eine gesetzliche Neuregelung geschaffen wird.

In Nordrhein-Westfalen gilt das Bundesmodell, wie in der Mehrzahl der Länder. Ab dem 1. Januar 2025 wird der Grundsteuerwert nach dem neuen Verfahren errechnet und von den Städten und Kommunen an die Grundstückseigentümer übermittelt.

„Damit stellen wir den Großteil der benötigten Daten für die Feststellungserklärung zur Verfügung“, betont Heeke. „Sie können diese nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit direkt in ihre Feststellungserklärung eintragen.“

Grundsteuerportal NRW hält Daten vor

Auch ein von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen eingerichtete Grundsteuerportal hilft beim Ausfüllen der Erklärung. Wer das Infoschreiben verlegt oder keines erhalten hat, kann in dem Portal die Daten zu dem jeweiligen Grundstück in NRW abfragen. Nach Eingabe der Adresse kann der Sachdatenauszug aufgerufen und anschließend können die Daten in die Feststellungserklärung eingetragen werden. Das Grundsteuerportal ist über die Adresse www.grundsteuer.nrw.de erreichbar.

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Weitere hilfreiche Informationen wie etwa Erklär-Videos zum Grundsteuerportal, eine Check-Liste und eine ausführliche Klick-Anleitung zum Ausfüllen der Feststellungserklärung in „Elster“ stehen ebenfalls auf der zentralen Internetseite des Landes zur Verfügung.

>>> Für persönliche Rückfragen hat das Finanzamt Hattingen eine zentrale Grundsteuer-Hotline unter 02324 208-1959 (mo-fr, 9 bis 18 Uhr) eingerichtet.