Hattingen/Sprockhövel. Die Vertragskündigung im Internet ist jetzt einfacher. Die EN-Verbraucherzentrale, zuständig für Hattingen und Sprockhövel, erklärt, wie es geht.

Für Verbraucher ist die Kündigung von Verträgen im Internet jetzt einfacher. Ein Klick auf den neuen Kündigungsbutton soll nun reichen – die Verbraucherzentrale des EN-Kreises erklärt die Hintergründe.

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Internetnutzer können viele Verträge einfach und bequem online abschließen – sei es das Zeitschriften-Abo, eine Fitnessstudio-Mitgliedschaften oder ein neuer Handy-Vertrag. Wer aus dem Vertrag wieder raus möchte, hat es indes nicht immer so leicht. Das hat sich am 1. Juli aber geändert.

Keine unnötigen Steine in den Weg legen

Wenn ein Unternehmen über seine Webseite den Vertragsabschluss anbietet, muss ab sofort auch die Möglichkeit bestehen, über dieselbe Webseite auch zu kündigen. „Es ist wichtig, dass den Menschen bei der Kündigung keine unnötigen Steine in den Weg gelegt werden“, sagt Alexandra Kopetzki, Leiterin der EN-Beratungsstelle in Witten. „Der Kündigungsbutton ist eine gute Lösung, um die Kündigung von Verträgen zu erleichtern.“

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Wie der Kündigungsbutton funktioniert und wo er zum Einsatz kommt, erklärt die Verbraucherzentrale NRW: Der Kündigungsbutton wird für so genannte entgelt­liche Dauerschuldverhältnisse zur Pflicht. Das sind zum Beispiel Abos, Versicherungs- oder Unterrichtsverträge oder auch Streamingdienste. Verpflichtend wird der Kündigungsbutton dann, wenn Unternehmen den Vertragsabschluss über ihre Webseite gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern anbieten. Ob diese ihren Vertrag tatsächlich online abgeschlossen haben, ist nicht relevant. Sie können ihren Vertrag in jedem Fall über den Kündigungsbutton beenden. Dies gilt auch für Verträge, die vor dem 1. Juli 2022 geschlossen wurden.

Miet- oder Arbeitsverträge von Regel ausgenommen

Ausnahmen vom Kündigungsbutton sind Verträge, die nach gesetzlicher Vorgabe schriftlich gekündigt werden müssen, wie zum Beispiel Miet- oder Arbeitsverträge. Auch Webseiten, die Verträge über Finanzdienstleistungen betreffen, sind von der Pflicht ausgenommen.

Kontakt zur Verbraucherzentrale im EN-Kreis

Die für Hattingen zuständige Beratungsstelle der Verbraucherzentrale befindet sich in Witten an der Bergerstraße 35 am Bahnhof, 02302 28281-01. Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.30 bis 13 Uhr, montags zusätzlich von 14 bis 17 Uhr, donnerstags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr.

Die Nebenstelle an der Voerder Straße 78 in Ennepetal ist donnerstags von 14 bis 18 Uhr für Ratsuchende vor Ort. Kontakt: 02302 28281-01.

Für die Gestaltung des Kündigungsbuttons gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Es muss sich um eine deutlich gestaltete Schaltfläche handeln, die die Bezeichnung „Verträge hier kündigen“ oder eine entsprechend eindeutige Formulierung beinhaltet. Diese muss zu einer Bestätigungsseite führen, auf der Verbraucherinnen und Verbraucher konkrete Angaben zum Vertrag machen können, den sie kündigen möchten. Hier muss dann eine Bestätigungsschaltfläche mit dem Hinweis „Jetzt kündigen“ oder einer genauso klaren Formulierung eingebaut werden, um die Kündigung abschließend zu bestätigen. Beide Schaltflächen, die zur Kündigung und die zur Kündigungsbestätigung, müssen ständig verfügbar und leicht zugänglich sein. Eine Anmeldung auf der Webseite darf dafür nicht erforderlich sein.

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Bei jedem Vertrag gibt es Kündigungsfristen, die Verbraucher berücksichtigen müssen. Wurde kein Zeitpunkt angegeben, gilt die Kündigung im Zweifel immer zum nächstmöglichen Zeitpunkt.