Hattingen. Mit einem im Internet bestellten Labortest ist eine Frau aus Hattingen in einer Apotheke aufgefallen. Die Fälschung brachte sie vor Gericht.

Wegen eines gefälschten PCR-Tests musste sich die Hattingerin L. jetzt vor dem Amtsgericht verantworten. Freigesprochen wurde sie, weil Richter Johannes Kimmeskamp Verständnis dafür hatte, dass ein Laie bei angebotenen Tests im Internet nicht zwischen seriös und unseriös unterscheiden kann.

Das hatte der Staatsanwalt anders gesehen und eine Geldstrafe gefordert. Warum sich die Angeklagte ausgerechnet im Internet auf einen solchen Test eingelassen hat, fand allerdings auch der Richter „fragwürdig.“

Angeklagte aus Hattingen darf sich aus Gesundheitsgründen nicht impfen lassen

Die schwerkranke Hattingerin, die im Rollstuhl sitzt und eine Pflegestufe hat, dürfe sich aus Gesundheitsgründen weder impfen lassen, noch eine Maske tragen, erklärte ihr Anwalt. Im vergangenen Jahr machte die Frau, die 2008 Frührentnerin wurde, eine Coronainfektion durch. Nach der Genesung brauchte sie einen neuen QR-Code, um zu beweisen, dass sie coronafrei ist, weil sie in den Urlaub fahren wollte.

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„Durch meine vielen Vorerkrankungen kann ich den Test nicht in der Nase machen lassen, weil ich Hämatome bekomme und zum Teil sehr starkes Nasenbluten“, schilderte sie die Situation. Daher sei sie nicht zu ihrem Hausarzt gegangen, der nur diese Tests mache, sondern habe beim Gesundheitsamt angerufen. „Das war aber zu dem Zeitpunkt hoffnungslos überfordert“, erklärte sie. Auch bei drei anderen Teststationen habe sie es vergeblich versucht.

Registriernummer war nicht vergeben

Also habe sie sich im Internet bemüht, für sich selbst und ihren Mann eine Lösung zu finden, und Tests bestellt, die durch einen Boten gebracht und wieder abgeholt wurden. 48 Euro habe das Päckchen gekostet, das Labor sei in Ludwigsburg gewesen.

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Als sie nach der vorgeschriebenen Wartezeit nichts hörte, habe sie dort angerufen und wollte denjenigen sprechen, mit dem sie Kontakt hatte. Der sei längst aus dem Betrieb rausgeflogen, habe man ihr gesagt.

Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse

Der „Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ ist ein Straftatbestand. Im Paragrafen 279 Strafgesetzbuch heißt es: Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr von einem Gesundheitszeugnis …. Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Täglich habe er mit solchen Fälschungen zu tun, erklärte der Inhaber der Straussen-Apotheke auf der Heggerstraße.

Warum die Angeklagte ausgerechnet im Internet einen solchen PCR-Test bestellt habe, konnte sich auch Amtsrichter Johannes Kimmeskamp nicht wirklich erklären. Definitiv ist aber, dass man sich – wenn man solche Dokumente fälscht – vor Gericht zu verantworten hat.

Den Laborbericht bekam sie dann, brauchte aber einen elektronischen Nachweis, also einen neuen QR-Code, der bestätigte, dass sie coronafrei ist. Sie rief bei der Straussen-Apotheke an. Dort wurde ihr gesagt, sie könne mit dem Schreiben vorbeikommen. Doch die Überprüfung des Laborberichts ergab, dass die Registriernummer gar nicht vergeben war und es sich um eine Fälschung handelt. Der Apotheker, der als Zeuge vor Gericht geladen war, informierte die Polizei.

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Der Staatsanwalt nahm der Angeklagten die Version nicht ab. Zumal die Hattingerin wegen Betrugs einschlägig vorbestraft ist und noch weitere Einträge im Strafregister hat: Betrug, Beleidigung und Urkundenfälschung sind aktenkundig. Der Anwalt, der ein leidenschaftliches Plädoyer für seine Mandantin hielt, forderte Freispruch. Dem folgte Richter Johannes Kimmeskamp.