Hattingen. Polizei und ADFC haben in Hattingen ein Sicherheitstraining für E-Biker angeboten. Welche Gefahren auf diesen Rädern unterschätzt werden.
Unter dem Vordach zum Schulhof der Gemeinschaftsgrundschule Heggerfeld tummeln sich an diesem Nachmittag jede Menge E-Biker. Und das hat einen guten Grund: Die Ortsgruppe Hattingen des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) hat in Zusammenarbeit mit der Abteilung Verkehrsunfallprävention/Opferschutz der Polizei ein Fahrsicherheitstraining für E-Bikes organisiert. Die Veranstaltung ist Teil des sechsten Hattinger Fahrradfrühlings.
Bevor es auf das Rad und in die Praxis geht, führt Polizeihauptkommissar Jörg Reifenschneider die 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um E-Bikes und deren Nutzung im Straßenverkehr ein. Für das Fahren von E-Bikes oder Pedelecs definiert der Hauptkommissar fünf goldene Regeln.
Das Fahrrad sollte zur Person passen. „Ein kleiner Mensch und ein großes, schweres Fahrrad – das passt einfach nicht. Das Verhältnis muss stimmen“, erklärt Reifenschneider. Was viele vielleicht nicht wissen: Ein elektronisch betriebenes Fahrrad wiegt häufig mehr als doppelt so viel wie ein normales Rad.
Die realistische Einschätzung von Geschwindigkeit und Gewicht ist daher die zweite Regel, die es zu beachten gilt. Denn hier liegt ein riesiges Gefahrenpotenzial. „Viele können die Geschwindigkeit nicht richtig einschätzen oder, wenn sie stoppen, das Fahrrad wegen des hohen Gewichts nicht halten“, erklärt Alfons Eilers vom ADFC.
Beim Absteigen am Pedal hängen geblieben
Die Motoren von E-Bikes unterstützen die Fahrenden beim Treten mit bis zu 25 km/h. Und die Unfallgefahr ist hoch. Eine der Teilnehmerinnen erzählt, sie habe sich einen komplizierten Bruch am Handgelenk zugezogen, da sie beim Absteigen am Pedal hängen blieb und mit dem gemieteten E-Bike stürzte.
Angebote für Radler
Ein S-Pedelec, das bis zu Tempo 45 schnell ist, gilt laut Gesetzgeber als Kraftfahrzeug und darf nur auf der Straße gefahren werden. Auch wenn der Akku nicht eingesetzt ist, darf das Pedelec nicht auf Bürgersteig oder Fahrradweg verwendet werden.Die Ortsgruppe Hattingen des ADFC organisiert noch bis zum 5. Juni zahlreiche Angebote im Rahmen des Hattinger Fahrradfrühlings. Am 3. Mai etwa gibt es eine Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Radfahren in Hattingen.
Regel Nummer drei: sich an die Verkehrsregeln halten. In der theoretischen Einführung erläutert Reifenschneider Neuerungen bei Verkehrsschildern, die in der bunten Runde im Klassenzimmer der Gemeinschaftsgrundschule für einigen Gesprächsstoff sorgen.
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Mehr Eigenverantwortlichkeit fordert Regel Nummer 4: Lerne dein eigenes Fahrrad kennen! Wer nicht weiß, wie schwer sein Fahrrad wirklich ist oder wie stark die Leistungsstufen sind, erhöht das Unfallrisiko im Straßenverkehr.
Wir tragen einen Fahrradhelm
Gerade das Fahren auf engen oder stark befahrenen Straßen ist nicht nur für die älteren Teilnehmer des Fahrsicherheitstrainings ein Problem. „An der Blankensteiner Straße stehen zum Beispiel immer viele Autos und bei vielen ist die Angst groß, dass plötzlich eine Tür aufgeht, und das war es“, erklärt Alfons Eilers.
Deswegen ist Regel Nummer fünf für Jörg Reifenschneider ebenso wichtig: „Auch wenn wir keine Helmpflicht haben, tragen wir einen Fahrradhelm.“ Die Statistiken über tödliche Verläufe von Unfällen mit Radfahrern seien eindeutig.
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Auf dem Schulhof wird dann ordentlich in die Pedale getreten: Slalom fahren, enge Kurven nehmen, alltägliche Gefahren meistern – und immer wieder geben die Profis den Teilnehmenden Tipps. „Ich freue mich, dass dieses Training stattfindet – es wird nicht das letzte sein“, sagt Robert Dedden, Sprecher des ADFC Hattingen. „Je mehr Leute wir erreichen, umso besser“, ergänzt Polizeihauptkommissar Jörg Reifenschneider.