Hattingen. Eine junge Frau aus Hattingen steht zum dritten Mal wegen Ladendiebstahls vor Gericht. Warum ihre Erklärungen den Richter nicht überzeugen.

Bereits zum vierten Mal wurde die 20-jährige Hattingerin auf frischer Tat beim Stehlen erwischt – dieses Mal steht sie wegen des Diebstahls von Kopfhörern im Wert von rund 30 Euro vor Gericht. „Bei ihrem ersten Ladendiebstahl im Jahr 2013 war sie noch strafunmündig“, gibt Thomas Behr von der Hattinger Jugendgerichtshilfe zu Protokoll.

Die Angeklagte macht zunächst nur Angaben zu ihrer Person und ihrer Lebenssituation: „Ich lebe bei meiner Mutter und bekomme 50 Euro Taschengeld“, weiter möchte sie nicht aussagen. Auch nicht, als ihr der Richter Christian Amann ins Gewissen redet, dass ihr Geständnis strafmildernd gewertet werden könne - „falls sie denn den Diebstahl begangen haben“.

Kopfhörer in Jackentasche versteckt

Dass dem so ist, bestätigt jedenfalls der geladene Zeuge, der kurz darauf von seinen Beobachtungen am Tattag im Oktober 2021 berichtet. „Die Angeklagte war gemeinsam mit ihrer Schwester im Kaufhaus“, so der 53-jährige Kaufhausdetektiv, „die Schwester versteckte allerhand Artikel in ihren Kinderwagen, die Angeklagte nahm Kopfhörer aus der Verpackung und steckte sie in die linke Jackentasche.“

Begründungen für die Tat: Diabetes und Trauer

Daraufhin gibt die junge Frau die Tat zu. Und sie sagt, dass sie schon bei Verhandlungsbeginn gestehen wollte, sie habe nur den Richter falsch verstanden. „Meine Tochter hat Diabetes“, meldet sich plötzlich die Mutter der Angeklagten zu Wort, „ist der Zucker hoch, weiß sie einfach nicht, was sie tut – außerdem leidet sie sehr unter dem Tod ihres Vaters“, versucht sie um Verständnis für ihre Tochter zu werben.

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Die Trauer der Angeklagten bestätigt auch Thomas Behr von der Jugendgerichtshilfe Hattingen: „Sie sagte mir, sie sei wegen des Verlustes ihres Vaters total neben der Spur.“ Behr berichtet außerdem von vielen Schulfehlzeiten und Krankenhausaufenthalten wegen der Diabetes-Erkrankung der Angeklagten. Auch zwei Versuche, einen besseren Schulabschluss nachzuholen, seien wegen ihrer Erkrankung gescheitert, ebenso konnte der verhängte Freizeitarrest aus der Verurteilung 2019 nicht stattfinden.

Die Angeklagte gelobt Besserung

„Wie können Sie uns überzeugen, dass Sie nicht wieder ohne Geld einkaufen gehen“, fragt Richter Amann abschließend die Angeklagte. Sie werde nicht wieder straffällig, denn sie wolle wegen ihrer Mutter keinen Arrest riskieren, beteuert sie. „Ich möchte meine Gesundheit in den Griff bekommen, einen besseren Schulabschluss nachholen und arbeiten.“ Christian Amann überzeugt das offenbar nicht: „Diese Aussagen haben sie auch schon vor zwei Jahren gemacht und nun sitzen Sie wieder hier.“

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Die Angeklagte erhält deshalb eine Verwarnung und wird zu einem Freizeitarrest verurteilt, ausschlaggebend seien die vorherigen Akteneinträge gewesen, erklärt der Richter. „Wir möchten ihnen mit dem Arrest nachdrücklich vor Augen führen, welche Konsequenzen solche Taten haben können – nämlich Freiheitsentzug.“

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Sie persönlich sei dafür verantwortlich, Pläne für ihr Leben zu machen und diese mit Nachdruck zu verfolgen, betont Amann, „sonst wird sich nichts ändern und sie sitzen demnächst vor dem Richter für Erwachsenenstrafrecht, wegen derselben Delikte“.