Hattingen. Wegen sexueller Nötigung einer 24-Jährigen steht ein Mann (39) zurzeit vor dem Schöffengericht in Hattingen. So lief der erste Prozesstag.

Was ist passiert am 25. März 2021 zwischen einer 24-Jährigen und dem 15 Jahre älteren Beschuldigten in Hattingen-Welper? Sie sagt, der Bekannte habe sie im Flur des Mehrfamilienhauses, in dem sie wohnte, gegen die Wand gedrückt, am Hals geküsst, ihr an Po und Busen gefasst. S. indes bestreitet vor dem hiesigen Schöffengericht die Vorwürfe.

Angeklagter verneint jegliches sexuelle Interesse an der jungen Frau

Lediglich „eine freundschaftliche Begrüßung mit abschließender Umarmung“, sagt Tim Salewski, der Verteidiger des der sexuellen Nötigung Angeklagten, habe es zwischen seinem Mandanten und der jungen Frau am Tattag gegeben. Man kenne einander seit dem Sommer 2020, sein Sohn und ihre Tochter besuchten damals denselben Kindergarten, so der Mann. An jenem Märztag habe man sich vor ihrem Wohnhaus kurz unterhalten, zum Abschied habe er ihr auf den Rücken geklopft. „Weitere Berührungen gab es nicht?“ hakt der Vorsitzende Richter Johannes Kimmeskamp nach. „Nein“, erwidert der Angeklagte. Und verneint ebenfalls jegliches sexuelle Interesse an der jungen Frau.

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Die 24-Jährige dagegen schildert im Zeugenstand das, was sich am 25. März 2021 zwischen ihr und dem Mann abspielte, völlig anders. Bereits kurz, nachdem sie einander am Kindergarten kennen gelernt hätten, „fing alles an“. Er habe ihr Avancen gemacht, „wollte ein Treffen mit mir. Er hat mir auch gesagt, dass er mich schön findet, Sex mit mir haben will, mich gefragt, welche Unterwäsche ich trage.“ Sie habe alle Annäherungsversuche abgeblockt, auf SMSen und Anrufe nicht reagiert. An ihre Handynummer sei er dabei über das Geschäft des Bruders gekommen, wo sie Kundin war. Trotz ihrer Ablehnung habe er nicht aufgehört, „irgendwann hatte ich das Gefühl, er fing an, mich zu stalken“.

Sexuelle Nötigung

„Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft“, heißt es in Paragraf 177, Absatz 1, des Strafgesetzbuches.Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr sei dabei dann zu erkennen, „wenn der Täter 1. gegenüber dem Opfer Gewalt anwendet, 2. dem Opfer mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht oder 3. eine Lage ausnutzt, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist“.

Als sie am Tattag nach Hause kam, sei er auch vor Ort gewesen. Weil sie ihren Hausschlüssel dem Ex-Partner gegeben hatte, der während ihrer Abwesenheit auf die zwei gemeinsamen Kinder aufpasste, habe sie sich nicht direkt ins Haus flüchten können. Er habe sich ihr schon draußen angenähert. Als dann eine Nachbarin ins Haus ging, sei sie dieser sofort gefolgt – und der Beschuldigte ihr. Im Hausflur sei es dann zu den sexuellen Übergriffen gekommen. „Das war schrecklich“, sagt die Frau. Und dass sie unfähig gewesen sei, sich zu wehren. Erst als ein weiterer Hausbewohner sich genähert habe, sei sie geflüchtet.

Ex-Partner vor Gericht: Sehr blass und fertig“ habe die 24-Jährige ausgesehen

„Sehr blass und fertig“ habe die 24-Jährige ausgesehen, als er sie kurz nach dem Vorfall gesehen habe, sagt ihr Ex-Partner vor Gericht. Nachdem er erfahren habe, was passiert sei, habe er den Mann zur Rede gestellt. Und der zugegeben: „Ich war das mit deiner Frau.“

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Tim Salewski hält dem Zeugen dagegen vor, bei der Polizei 2021 habe er ausgesagt, der Beschuldigte hätte zu ihm „Ich war bei deiner Frau“ gesagt. „Das ist etwas ganz anderes.“ Und der Freundin der 24-Jährigen hält er vor, diese habe bei der Polizei ausgesagt, die 24-Jährige habe ihr beim Anruf kurz nach dem Vorfall gesagt, sich gegen den Übergriff mit einem Tritt gewehrt zu haben. Freundin wie Ex-Partner fragt er zudem, ob die junge Frau schon mal in Behandlung war, Probleme mit anderen Menschen hatte. Beide verneinen.

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Ein Urteil fällt an diesem Prozesstag nicht, erst soll am 16. Februar, 12 Uhr, noch eine weitere Zeugin gehört werden: die Nachbarin, die der 24-Jährigen damals die Tür öffnete.