Hattingen / Witten. Ein 56-jähriger Hattinger soll in mehreren Kfz-Werkstätten systematisch betrogen haben. Was ihm das Landgericht darüber hinaus noch vorwirft.

Alleine die Anklagepunkte vorzulesen, dauerte eine dreiviertel Stunde, denn die Liste der Straftaten, die dem Hattinger W. vorgeworfen werden, ist ausgesprochen lang. Am Montagmorgen wurde beim Landgericht Bochum die Hauptverhandlung gegen den 56-Jährigen eröffnet, dessen Aktionsfelder in Hattingen und Witten lagen. Wegen 36 eigenständiger Handlungen muss er sich verantworten. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft bandenmäßigen Betrug, Steuerhinterziehung und räuberische Erpressung vor.

Der Tatzeitraum, in dem sich die Betrügereien abgespielt haben sollen, erstreckt sich von 2013 bis 2018. Angeklagt sind auch weitere Personen, mit denen sich der Angeklagte zu einer Bande zusammengeschlossen habe. Gegen die weiteren Verdächtigen wird allerdings gesondert verhandelt. In Hattingen und Witten, in denen der 56-Jährige Kfz-Werkstätten betrieb, sollen sich die Betrügereien abgespielt haben. Aber auch in anderen Städten des EN-Kreises wurde die Gruppe aktiv.

+++ Sie möchten über Nachrichten aus Hattingen auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie hier unseren kostenlosen Newsletter. +++

Im Jahr 2013 soll es zur Bandenbildung gekommen sein, wobei die einzelnen Mitglieder arbeitsteilig vorgingen. In vielen Fällen geht es um Versicherungsbetrug. An diversen Autos seien Reparaturen abgerechnet worden, die gar nicht stattgefunden hätten.

Nur der Eigenanteil wurde einbehalten

Häufig soll die Bande so vorgegangen sein, dass sie ganz unterschiedlichen Kfz-Versicherungen Glasbruch meldete und die Schäden jeweils mit über 600 Euro angab. Dann zahlten die Versicherungen in vielen Fällen über 400 Euro, nur der Eigenanteil wurde einbehalten.

Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen beschädigt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen.Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat, heißt es im Gesetz. Der Prozess um den Angeklagten W. wird am kommenden Donnerstag, 7. Oktober, 10 Uhr, im Landgericht Bochum fortgesetzt.

Als Gegenleistung für die Pkw-Besitzer wurden an den Wagen Reparaturen vorgenommen, es soll aber auch direkt Geld geflossen sein, so der Vorwurf.

Sogar Schmerzensgeld ausgezahlt

Bei weiteren Anklagepunkten geht es um deutlich höhere Summen. So hat der Hattinger den Versicherungen hohe Schäden gemeldet, die durch Unfälle mit Wild entstanden sein sollen, ein anderes Mal sei es zu einem Unfall gekommen, weil angeblich ein Hund vor einen Wagen lief und einen Unfall verursachte. In einem weiteren vermeintlichen Fall wurde sogar Schmerzensgeld in Höhe von 400 Euro ausgezahlt.

+++ Aktuelle Nachrichten über die Corona-Lage in Hattingen lesen Sie in unserem Newsblog +++

Noch ein anderes Kapitel schlug der Oberstaatsanwalt auf. Es geht um den Vorwurf der Steuerhinterziehung, die sowohl das Finanzamt Hattingen als auch die Behörde in Witten festgestellt haben. Wieder betrifft es die Jahre 2013 bis 2018. Sowohl Gewerbe-, als auch Umsatz- und Einkommenssteuer sei nicht in angemessener Höhe entrichtet worden. Insgesamt sei ein Schaden von 120.000 Euro entstanden.

Von einem Telefon einer nicht existierenden Person

Und in einem weiteren Fall aus diesem Jahr erhebt der Oberstaatsanwalt Anklage. Der 56-Jährige soll einem Geschädigten im Juni eine Whatsapp-Nachricht geschrieben haben – von einem Telefon einer nicht existierenden Person. Einen Namen gab der Angeklagte in der Nachricht nicht preis, forderte aber die Überweisung von 500.000 Euro.

>>> Folgen Sie unserer Redaktion auf Facebook – hier finden Sie uns

Werde dem Anliegen nicht bis zum 1. Juli 2021 nachgekommen, würde er die Person mit einem Schimmelpilz vergiften, so die Androhung. In diesem Fall, so die Staatsanwaltschaft, geht es in der Anklage um räuberische Erpressung.