Hattingen. Ein 53-jähriger Mann aus Hattingen hat seinem Vermieter gedroht, ihm die Beine zu brechen. Dafür muss er 300 Euro zahlen. So lief der Prozess.

Die Nachricht „Du Hurensohn, ich sorg’ dafür, dass man dir die Beine bricht“, schickte ein Mieter per Whatsapp an seinen Vermieter. Deshalb stand der 53-jähriger Hattinger vor Gericht. Es ging um den Tatbestand der Bedrohung und Beleidigung.

Auf mehrere Fragen der Richterin, warum der Mann solche Töne angeschlagen hat, sagt er immer wieder: „Der Vermieter hat meine Söhne und meine Schwiegertochter beleidigt.“

+++ Sie möchten über Nachrichten aus Hattingen auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie hier unseren kostenlosen Newsletter. +++

Sein Leben sei nicht einfach gewesen, schickte der Angeklagte voraus. Er habe drei Söhne und alle alleine großgezogen. Alle seien im Beruf oder würden eine Ausbildung machen. Die Drohungen habe er ausgesprochen, weil er „sauer“ auf den Vermieter war. „Er wollte meinen Sohn aus der Wohnung schmeißen“, war seine Begründung.

Vermieter wollte sich selbst schützen

Ja, sagte der Angeklagte, er habe das wirklich gesagt und die Nachricht auch geschrieben. „Aber, ich würde so etwas nie tun. Ich war eben einfach sauer, er hat meine Söhne beleidigt.“

+++ Aktuelle Nachrichten über die Corona-Lage in Hattingen lesen Sie in unserem Newsblog +++

Es war der Bochumer Vermieter, der Anzeige erstattet hatte. Es sei aber längst ausgebügelt, erklärte er. „Es hat danach keine Vorfälle mehr gegeben.“ Warum er dann Anzeige erstattet habe, wollte die Richterin wissen. „Um mich selbst zu schützen“, so der 60-jährige Bochumer.

Geldstrafe geht an den Kinderschutzbund

Sein Mieter habe die große Wohnung haben wollen und das sei auch so beabsichtigt gewesen. „Ich hatte es so angeboten, konnte es aber nicht aufrecht erhalten“, erklärte der Vermieter. Denn seine Mutter sei ein Pflegefall geworden und er habe die große Wohnung gebraucht, um eine 24-Stunden-Betreuung zu ermöglichen.

>>> Folgen Sie unserer Redaktion auf Facebook – hier finden Sie uns

Die Richterin stellte im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft das Verfahren vorläufig gegen eine Zahlung von 300 Euro ein. Die muss der Angeklagte innerhalb von sechs Monaten an den Kinderschutzbund bezahlen.